Wer hat Recht ?

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FatShark

Beitrag von FatShark »

Rückmeldung von der Front,
Anscheinend wurde bereits darüber Gerichtet, ich habe vorhin schon eine Email erhalten.
Der Richter hat das Tragen der Hose als Vorsatz empfunden, und dies wohl auch Begründet. Anscheinend gab es einen Passus in den Bestimmungen ?
Das tragen der Wathose wurde Primär als Funktionsbekleidung des Watens ausgelegt, und Sekundär zum Schutze.

Die Klage wurde Abgelehnt, und der Kläger trägt die Kosten.
Das heiß der Pächter hat Recht behalten, und der Manager bleibt der Dumme.
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pehers
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Beitrag von pehers »

Servus!

Das ist eine wenig überraschende Entscheidung.
Danke für die Info!

L.G.
Hans
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Volker Furrer
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Beitrag von Volker Furrer »

Das tragen der Wathose wurde Primär als Funktionsbekleidung des Watens ausgelegt, und Sekundär zum Schutze.
So einen Schwachsinn habe ich lange nicht gehört. Wenn es stark regnet habe ich u.U. auch die Wathose oder Watstiefel an OHNE die Absicht zu haben damit in den See zu springen, sondern einfach um die Beine vor Nässe zu schützen.

Zudem, mit dieser Urteilsbegründung kannst du (fast) jeden Mann wegen Vergewaltigung verurteilen.
Mann (die meißten wenigstens) hat doch immer alles was dazu nötig ist dabei. Denn natürlich hat ER eine bestimmte Funktion :lol: :lol: :lol: .
Petri Heil

Volker
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pehers
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Beitrag von pehers »

Lieber Volker!

Sei mir nicht bös, aber das ist eher hahnebüchen, was Du da von Dir gibst!

Wenn an einem Wasser waten verboten ist und ich keuze dort mit der WAThose auf, dann wäre das eher damit vergleichbar, wenn der einschlägig vorbestrafte Vergewaltiger mit gezückter "Waffe" nachts ins Mädcheninternat eindringt!

L.G.
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Andreas F.
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Beitrag von Andreas F. »

Ich kann die Entscheidung des Gerichts bei den uns vorliegenden Fakten in keinster Weise nachvollziehen. Wenn nur von einem Watverbot gesprochen wird, ist das tragen der Hose trotzdem legitim.

Viele Leute tragen Wathosen bei Regen, Schnee, hohem Gras, Brennnesseln,...

Ist es dann auch als Vorsatz zu werten wenn ich Wanderschuhe anziehe, die bis zu den Knöcheln dicht sind? Damit kann ich also auch ins Wasser gehen.

Ist das Mitführen von Großstreamern verboten wenn Hechtschonzeit ist?

Wenn anfüttern verboten ist, darf ein Angler dann kein Frühstück mit ans Wasser nehmen?

Wenn ich an einem C&R Gewässer bin, darf ich kein Messer mitführen?

Diese Sachen können auch alle als Vorsatz gewertet werden.

Ohne die vollen Bestimmungen zu kennen ist es jedoch schwer zu urteilen.
Ich würde daher gerne die Begründung kennen, die bringt wahrscheinlich Licht ins dunkle.
<< streamstalkin´ 24/7 >>
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doremi
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Beitrag von doremi »

Hallo!

Habe mir mal das Thema von Vorne bis Hinten durchgelesen und auch mich würden die Entscheidungsgründe sehr interessieren. FatShark hast du ein Aktenzeichen oder etwas ähnliches, dass man mal an das Urteil ran kommt?

lg
Melanie

bei juris Wathose suchen bringt leider keine Resultate
FatShark

Beitrag von FatShark »

Klasse, wenn ich das Aktenzeichen hätte, wäre ich auch schlauer...
Ich bleibe am Ball, und versuche soviele Infos zu bekommen wie möglich, irgend jemand wird dann schon im Netz irgendwas passendes finden, bin ich mir sicher. Hoffnung stirbt zuletzt
Bernd Ziesche

Beitrag von Bernd Ziesche »

.
Zuletzt geändert von Bernd Ziesche am 29.07.2013, 06:18, insgesamt 1-mal geändert.
Maggov
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Beitrag von Maggov »

Bernd Ziesche hat geschrieben::D

An einem Gewässer mit Kleidungsvorschrift hätte ich wenig Lust zu fischen :roll: .

Gruß
Bernd
Hi Bernd,

das steht jedem frei. Wenn ich aber dort trotzdem fischen will habe ich mich auch an die Auflagen zu halten. So einfach ist das Spiel.

Hans hat es gut am Anfang dieses Threads auf den Punkt gebracht. Die Lizenz ist ein beidseitig geschlossener Vertrag und mit Kauf der Lizenz erkläre ich mich mit allen (!) aufgeführten Bedingungen einverstanden.

Des weitern bin ich recht erstaunt wie gefährlich ich all' die Jahr ohne Wathose gelebt habe.... Morgen fahre ich mit Wathose ins Büro man weiß ja nie was einem so in der U-Bahn auflauert...;)

Ich finde Hans hat es gut erklärt dass eine Herleitung Wathose an = Absicht zu waten durchaus plausibel ist. Gerade wenn der Herr Richter kein Fischer ist... Alle hier beschriebenen Nebennutzen lassen sich auch mit anderen Mitteln erreichen und die Hose ist nicht dafür sondern für einen ganz eindeutigen Zweck ausgelegt und verkauft worden: Man geht damit ins Wasser.

LG

Markus
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Beitrag von sedge111 »

Nicht zu glauben! Da hat sich doch glatt ein reinrassiger Schonzeitthread klammheimlich mitten in der Saison ausgebreitet....... :-k
Catch & Realize!
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Volker Furrer
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Beitrag von Volker Furrer »

Lieber Markus,

du schreibst:

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anderen Mitteln erreichen und die Hose ist nicht dafür sondern für einen ganz eindeutigen Zweck ausgelegt und verkauft worden: Man geht damit ins Wasser. 
Danach musst Du jeden Porsche-Fahrer wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in geschlossenen Ortschaften anzeigen.
Denn ein Porsche ist ganz klar dafür gebaut um SCHNELL zu fahren. Langsam kannst du mit jedem anderen Auto fahren :lol: :lol: :lol:


Mal im Ernst: Ein derartiges Urteil ist erschreckend, denn bislang war es ja wohl noch so das jemand bei einem Vergehen erwischt, dessen überführt, werden musste.

Also nie mehr abends mit einem Schraubenzieher in der Tasche spazierengehen. Ist das typische Werkzeug um Fenster aufzuhebeln (Einbruch).

Justizia ist manchmal wirklich blind.
Petri Heil

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Pfeffersäcke

Beitrag von Royal Coachman »

Hallo !

Es ist erschreckend !

Ihr redet irgendwelchen Pfeffersäcken, die glauben sich alles erlauben zu können und Vorschriften seien nur für die "Underclass" da, das Wort.

Händler und Fliegenfischerschulenbetreiber sitzen halt in einem Boot, was zahlungskräftige Clientel betrifft!

RC
Zuletzt geändert von Royal Coachman am 25.05.2010, 21:54, insgesamt 1-mal geändert.
Der immer auf Seiten der Fische steht!
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Re: Pfeffersäcke

Beitrag von felix »

Royal Coachman hat geschrieben:Hallo !

Es ist erschreckend !

Ihr redet irgendwelchen Pfeffersäcken, die glauben sich alles erlauben zu können und Vorschriften seien nur für die "Underclass" da, das Wort.

Händler und Flugschulbetreiber sitzen halt in einem Boot, was zahlungskräftige Clientel betrifft!

RC
Freundschaft!
:wink:
Servus Felix
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Volker Furrer
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Beitrag von Volker Furrer »

Ihr redet irgendwelchen Pfeffersäcken, die glauben sich alles erlauben zu können und Vorschriften seien nur für die "Underclass" da, das Wort.
Händler und Flugschulbetreiber sitzen halt in einem Boot, was zahlungskräftige Clientel betrifft!
Sorry, aber das ist totaler Quatsch - genau wie das Urteil !!!!!
Petri Heil

Volker
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pehers
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Beitrag von pehers »

Servus!

Ich kann Gebhard nur recht geben!

1. Das ist kein strafrechtliches Ge- oder Verbot, bei dem derjenige, der es überschreitet aus Schutz vor Willkür des Staates, überführt werden soll! In dubio pro reo gilt nur für den strafrechtlichen Bereich und auch da hat man nicht das Recht auf die günstigste Würdigung des Sachverhalts! Dies zum Unterschied aller von Euch gebrachter Vergleich aus dem Strafrecht oder Verwaltungsstrafrecht (Fußgänger/Radfahrer, Porschefahrer). Der Porsche ist übrigens für den öffentlichen Verkehr nach den einschlägigen kraftfahrrechtlichen Bestimmungen zugelassen, auch wenn er (zu) schnell fahren kann.

2. Daran anschließend hatte das Gericht die Frage zu klären, ob der Entzug der Lizenz vor dem Hintergrund einer freiwillig geschlossenen Vereinbarung, nicht zu waten, gerechtfertigt war.

3. Dies ist dann der Fall, wenn ich von der Verletzung einer vertraglichen Pflicht ausgehe. Diese festzustellen obliegt der freien Beweiswürdigung des Gerichts. Dieses ist zum (mE richtigen) Ergebnis gekommen, dass es völlig unnötig ist, eine Warhose zu tragen, wenn man nicht waten will und hat darin eine Verletzung des Vertrages gesehen. Was ist da nicht zu verstehen? Offenbar konnte der Kläger das Gericht nicht ausreichend davon überzeugen, dass Zeckenangst, Angst vor Regen und sonstigen Unbillen der Freiluft für ihn das Motiv waren, die Hose zu tragen. (Warum auch - wie bereits ausgeführt, finde ich das auch in höchstem Maße unglaubwürdig).

4. Solche Gerichtsentscheidungen sind zu akzeptieren und stellt diese Entscheidung auch kein ernsthaftes Problem oder gar eine Gefährdung der Fischerei dar.

L.G.
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