Hallo Willi,
das ist gut zu hören, dass es mit der Vermehrung klappt und die Geschichte mit den RF zur Ablenkung und Befriedigung der Topffischer geht m.E. in öffentlich zugänglichen Gewässern wie in der Schyz auch OK. Die Amis haben das teilweise schon so gemacht, besonders bei Umstellungphasen auf harte Fangbegrenzungen oder C&R.
Die Besatzverpflichtung in einigen alten Gesetzen ist mehr oder weinger geschichtlich zu verstehen. Auch von den Amis ausgelöst, hat man sich da früher und insbesondere zur Zeit der großen Gewässerverschmutzung halt Wunderdinge von versprochen.
Bei uns in NRW ist sie auch erst bei der letzten Novelle Ende der 1990er Jahre aus dem Fischereigesetz getilgt worden, weshalb wir damals als wir in 1986 darauf verzichten wollten, erst eine Vereinbarung mit der Fischereigenossenschaft (Verpächter) treffen mussten, um nicht gegen unseren Pachtvertrag zu verstoßen, da dort eine Besatzverpflichtung festgeschrieben war. Sonst hätten wir einen Grund zur fristlosen Kündigung geliefert!! So ändern sich die Zeiten. Heute können wir unserer Hegeverpflichtung wegen des schwrazen Vogels nicht mal mit Besatz nachkommen und keine Sau interessiert sich dafür.
Grüezi oder so
Siegfried
Besatzfische/Schwanzflossen
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