Neue Regeln für das Fliegenfischen in Sachsen
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Neue Regeln für das Fliegenfischen in Sachsen
Liebe Fliegenfischergemeinde,
im Heft 3 / 2011 Fischer & Angler in Sachsen wurde unter der Überschrift
"Angelgeräte und Köderverwendung- Bestimmung der Flugangel als Friedfisch- oder Raubfischangel"
der zukünftige neue Text der Gewässerordnung des LVSA vorgestellt.
Zitat: " Die Flugangel gilt als Friedfischangel, wenn sie mit einer Trockenfliege oder Nymphe mit
einschenkligem Haken bis Größe 8 versehen ist. Bei allen anderen Beköderungen (Nassfliege, Streamer,
Lachsfliege, Tubenfliege, Fischimitat usw.) gilt die Flugangel als Raubfischangel."
Als Begründung für diesen Schritt werden Unstimmigkeiten zwischen den Kontrollorganen der staatlichen
Fischerreiaufsicht, sowie der Verbands- und Gewässeraufsicht des LVSA und den Fliegenfischern genannt.
Diese Art der Formulierung stellt für mich einen gravierenden Einschnitt und eine völlig unnötige Beschneidung
des Fliegenfischens in Sachsen dar. Nur weil einige Kontrolleure sich beim Thema Fliegenfischen nicht auskennen, wird
das Angeln mit der Fliegenrute auf folgende Fischarten in der Zeit vom 1.02.- 30.4. eines jeden Jahres
(Verwendungsverbot von Handangeln zum Raubfischfang) unverhältnismäßig eingeschränkt: Schuppenkarpfen,
Marmorkarpfen, Spiegelkarpfen,Schleie, Döbel, Blei, Barsch,Rotfeder,Plötze, Hasel, Ukelei, Aland,Güster,Giebel,Kaulbarsch, Wels und Zwergwels .
Das Ganze wird für mich noch unfassbarer, wenn man sich die "fachliche" Begründung durchließt:
Da werden Imitationen von Maiskorn,Boilie, Brotflocke als Raubfischköder subsumiert und das Lachsprogramm
muss auch herhalten.
Da stellt sich mir sofort die Frage: Wenn die Imitate von Maiskorn,Boilie und Brotflocke Raubfischköder sind ,
was ist dann mit den Orginalen ? .... und : Man bindet eine Rehhaarsedge auf Haken Größe 8 (5x lang), dann
erreicht das Muster eine Länge von 8,5 cm ! Das ist nach neuer Definition ein Friedfischköder !!!8er Rute,noch Stahlvorfach dran und einen Vollsinker mit Sinkrate 7 dazu !! Legal !!!
Fischt man jedoch mit einem Rütchen der Klasse 2, einer Schwimmschnur,einem Flucarbonvorfach 0,08 und einer 18er Nassfliege auf Häsling oder Ukelei , um sich nach dem langen Winter seine alte Reaktionszeit zurückzuerarbeiten und sich endlich wieder am Wasser mit superleichtem Gerät am Fliegenfischen und der erwachenden Natur zu erfreuen macht man sich strafbar !!!!
Für mich ist das einfach nur noch Wahnsinn !!
Und wie seht Ihr das ?
Immer eine Handbreit Wasser unter der Fliege
wünscht Euch
Der Fliegenwickler
im Heft 3 / 2011 Fischer & Angler in Sachsen wurde unter der Überschrift
"Angelgeräte und Köderverwendung- Bestimmung der Flugangel als Friedfisch- oder Raubfischangel"
der zukünftige neue Text der Gewässerordnung des LVSA vorgestellt.
Zitat: " Die Flugangel gilt als Friedfischangel, wenn sie mit einer Trockenfliege oder Nymphe mit
einschenkligem Haken bis Größe 8 versehen ist. Bei allen anderen Beköderungen (Nassfliege, Streamer,
Lachsfliege, Tubenfliege, Fischimitat usw.) gilt die Flugangel als Raubfischangel."
Als Begründung für diesen Schritt werden Unstimmigkeiten zwischen den Kontrollorganen der staatlichen
Fischerreiaufsicht, sowie der Verbands- und Gewässeraufsicht des LVSA und den Fliegenfischern genannt.
Diese Art der Formulierung stellt für mich einen gravierenden Einschnitt und eine völlig unnötige Beschneidung
des Fliegenfischens in Sachsen dar. Nur weil einige Kontrolleure sich beim Thema Fliegenfischen nicht auskennen, wird
das Angeln mit der Fliegenrute auf folgende Fischarten in der Zeit vom 1.02.- 30.4. eines jeden Jahres
(Verwendungsverbot von Handangeln zum Raubfischfang) unverhältnismäßig eingeschränkt: Schuppenkarpfen,
Marmorkarpfen, Spiegelkarpfen,Schleie, Döbel, Blei, Barsch,Rotfeder,Plötze, Hasel, Ukelei, Aland,Güster,Giebel,Kaulbarsch, Wels und Zwergwels .
Das Ganze wird für mich noch unfassbarer, wenn man sich die "fachliche" Begründung durchließt:
Da werden Imitationen von Maiskorn,Boilie, Brotflocke als Raubfischköder subsumiert und das Lachsprogramm
muss auch herhalten.
Da stellt sich mir sofort die Frage: Wenn die Imitate von Maiskorn,Boilie und Brotflocke Raubfischköder sind ,
was ist dann mit den Orginalen ? .... und : Man bindet eine Rehhaarsedge auf Haken Größe 8 (5x lang), dann
erreicht das Muster eine Länge von 8,5 cm ! Das ist nach neuer Definition ein Friedfischköder !!!8er Rute,noch Stahlvorfach dran und einen Vollsinker mit Sinkrate 7 dazu !! Legal !!!
Fischt man jedoch mit einem Rütchen der Klasse 2, einer Schwimmschnur,einem Flucarbonvorfach 0,08 und einer 18er Nassfliege auf Häsling oder Ukelei , um sich nach dem langen Winter seine alte Reaktionszeit zurückzuerarbeiten und sich endlich wieder am Wasser mit superleichtem Gerät am Fliegenfischen und der erwachenden Natur zu erfreuen macht man sich strafbar !!!!
Für mich ist das einfach nur noch Wahnsinn !!
Und wie seht Ihr das ?
Immer eine Handbreit Wasser unter der Fliege
wünscht Euch
Der Fliegenwickler
Re: Neue Regeln für das Fliegenfischen in Sachsen
.
Zuletzt geändert von Bernd Ziesche am 30.07.2013, 10:27, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Neue Regeln für das Fliegenfischen in Sachsen
keine Ahnung was das so schwer zu verstehen ist. Größe 8 ist die größte zulässige also 20 - 8.
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Re: Neue Regeln für das Fliegenfischen in Sachsen
Hallo Bernd,
du sagst:
"Wenn man einen Fisch schonen möchte, dann doch wohl am besten dadurch, dass man den Fisch selbst - unabhängig jeglicher Methoden - schützt."
Dann sage ich : Wenn wir den Fisch schützen wollen, sollten wir anfangen die Kormorane zu jagen! und
lasst uns endlich unsere Gespließten in die Vase stellen ! Vielleicht treiben sie ja nochmal aus !!
Aber jetzt mal im Ernst ! Es ging mir mehr um die Fragestellung, inwieweit wir uns als Angler immer mehr selbst einschränken?
Zu allem Überfluss , wie in diesem Fall, auch noch mit nicht vorhandener Fachkompetenz begründet !
Die 22er Nassfliege ist ab Januar 2012 ein Raubfischköder in Sachsen!!
Aber ich hab für mich jetzt schon die Lösung gefunden ! Ich komme eben zu Dir hoch und fang Dir ein paar dicke
Meerforellen weg
Viele Grüße
Der Fliegenwickler
du sagst:
"Wenn man einen Fisch schonen möchte, dann doch wohl am besten dadurch, dass man den Fisch selbst - unabhängig jeglicher Methoden - schützt."
Dann sage ich : Wenn wir den Fisch schützen wollen, sollten wir anfangen die Kormorane zu jagen! und
lasst uns endlich unsere Gespließten in die Vase stellen ! Vielleicht treiben sie ja nochmal aus !!
Aber jetzt mal im Ernst ! Es ging mir mehr um die Fragestellung, inwieweit wir uns als Angler immer mehr selbst einschränken?
Zu allem Überfluss , wie in diesem Fall, auch noch mit nicht vorhandener Fachkompetenz begründet !
Die 22er Nassfliege ist ab Januar 2012 ein Raubfischköder in Sachsen!!
Aber ich hab für mich jetzt schon die Lösung gefunden ! Ich komme eben zu Dir hoch und fang Dir ein paar dicke
Meerforellen weg

Viele Grüße
Der Fliegenwickler
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Re: Neue Regeln für das Fliegenfischen in Sachsen
Wie stelle ich jetzt die Hakengrösse fest?
ich habe 10er Tiemco 8089 bestellt und war recht erschrocken-sehen eher wie 2er aus, also legal weil der Aufdruck auf der Verpackung richtig ist?
ich habe 10er Tiemco 8089 bestellt und war recht erschrocken-sehen eher wie 2er aus, also legal weil der Aufdruck auf der Verpackung richtig ist?
MFG
Jürgen
Jürgen
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Re: Neue Regeln für das Fliegenfischen in Sachsen
@zweihandwedler,
also ich würde dann die Originalverpackung immer Mitnehmen.
Dann gehst Du den endlosen Diskussionen aus dem Weg !
Aber das musst DU nur, wenn Du eine Trockenfliege oder Nymphe drauf bindest.
Denn der Rest unserer Muster ist ja dann Raubfischköder und somit verboten !
Der Fliegenwickler
also ich würde dann die Originalverpackung immer Mitnehmen.
Dann gehst Du den endlosen Diskussionen aus dem Weg !
Aber das musst DU nur, wenn Du eine Trockenfliege oder Nymphe drauf bindest.
Denn der Rest unserer Muster ist ja dann Raubfischköder und somit verboten !
Der Fliegenwickler
- trietze
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Re: Neue Regeln für das Fliegenfischen in Sachsen
Hallo Fliegenwickler,
hast du über diesen Sachverhalt, der dich scheinbar so unheimlich aufregt, denn schon einmal mit dem LVSA gesprochen?
Bzw. dich dort ein wenig ausgetobt?
Hier im Forum zu meckern ist die eine Sache,
aber an der richtigen Stelle Rabatz zu machen, eine andere.
Im Übrigen gebe ich Bernd Ziesche vollkommen Recht.
Würden sich allen so verhalten, hätten wir in der Gewässerordnung einige Regulierungen weniger nötig.
hast du über diesen Sachverhalt, der dich scheinbar so unheimlich aufregt, denn schon einmal mit dem LVSA gesprochen?
Bzw. dich dort ein wenig ausgetobt?
Hier im Forum zu meckern ist die eine Sache,
aber an der richtigen Stelle Rabatz zu machen, eine andere.
Im Übrigen gebe ich Bernd Ziesche vollkommen Recht.
Würden sich allen so verhalten, hätten wir in der Gewässerordnung einige Regulierungen weniger nötig.
Zuletzt geändert von trietze am 08.12.2011, 18:37, insgesamt 1-mal geändert.
Herzliche Grüße,
Thomas
„Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.“
(Autor unbekannt)
Thomas
„Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.“
(Autor unbekannt)
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Re: Neue Regeln für das Fliegenfischen in Sachsen
Hallo Thomas,
zu Deiner ersten Anfrage : ja, und wir haben als Mitglieder der Sektion Fliegenfischen im DAV
auch einen Lösungsvorschlag erarbeitet, der das Problem der Kontrolleure klärt und das mit einer fachlich
fundierten Lösung, die dem Fliegenfischern größtmögliche Freiheit bei der Ausübung unserer schönen Freizeitbeschäftigung
einräumt.
zu Deiner Bemerkung : "Hier im Forum zu meckern ist die eine Sache...." Ich finde, das ich nicht meckere,
sondern eine sehr ernste Sache zur Diskussion gestellt habe. Dafür ist doch das Forum da oder?
Es geht hier um die Tatsache das das Fliegenfischen in unseren Gewässern immer mehr eingeschränkt wird
(und nicht nur durch den Kormoran) und das hier Tatsachen geschaffen werden, die wir dann ausbaden müssen.
Gruß
Der Fliegenwickler
zu Deiner ersten Anfrage : ja, und wir haben als Mitglieder der Sektion Fliegenfischen im DAV
auch einen Lösungsvorschlag erarbeitet, der das Problem der Kontrolleure klärt und das mit einer fachlich
fundierten Lösung, die dem Fliegenfischern größtmögliche Freiheit bei der Ausübung unserer schönen Freizeitbeschäftigung
einräumt.
zu Deiner Bemerkung : "Hier im Forum zu meckern ist die eine Sache...." Ich finde, das ich nicht meckere,
sondern eine sehr ernste Sache zur Diskussion gestellt habe. Dafür ist doch das Forum da oder?
Es geht hier um die Tatsache das das Fliegenfischen in unseren Gewässern immer mehr eingeschränkt wird
(und nicht nur durch den Kormoran) und das hier Tatsachen geschaffen werden, die wir dann ausbaden müssen.
Gruß
Der Fliegenwickler
Re: Neue Regeln für das Fliegenfischen in Sachsen
Hallo alle,
wenn ich im März und April nicht auf Ukelei angeln kann ... ich werde es verschmerzen.
Oder eine Trockenfliege anbinden.
Vile Lärm um nüscht.
TL Carsten
wenn ich im März und April nicht auf Ukelei angeln kann ... ich werde es verschmerzen.
Oder eine Trockenfliege anbinden.
Vile Lärm um nüscht.
TL Carsten
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Re: Neue Regeln für das Fliegenfischen in Sachsen
Oh Fliegensklave,
ich versuch es mal:
Stell Dir vor Du lebst in Sachsen !
Stell Dir vor Du fischst nur mit der Fliege !
Stell Dir vor Du bist vom nächsten Forellenwasser 2 Stunden entfernt !
Stell Dir vor Du hast das beste Karpfengewässer 5 Min vor der Haustür!
Stell Dir vor die Karpfen beissen nur auf schwarze Nassfliegen !
Würdest Du das nochmal schreiben ?
"Vile Lärm um nüscht."
Gruß
Der Fliegenwickler
ich versuch es mal:
Stell Dir vor Du lebst in Sachsen !
Stell Dir vor Du fischst nur mit der Fliege !
Stell Dir vor Du bist vom nächsten Forellenwasser 2 Stunden entfernt !
Stell Dir vor Du hast das beste Karpfengewässer 5 Min vor der Haustür!
Stell Dir vor die Karpfen beissen nur auf schwarze Nassfliegen !
Würdest Du das nochmal schreiben ?
"Vile Lärm um nüscht."
Gruß
Der Fliegenwickler
- Hawk
- Beiträge: 982
- Registriert: 28.03.2010, 22:41
- Hat sich bedankt: 7 Mal
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Re: Neue Regeln für das Fliegenfischen in Sachsen
Dann würd ich ne schwarze Nymphe (ggf. Flymph) so binden das sie der schwarzen Nassfliege recht nahe kommt.Fliegenwickler hat geschrieben: Stell Dir vor die Karpfen beissen nur auf schwarze Nassfliegen !
Der Übergang was das Betrifft ist ja eh recht fließend.
Gruß
Sven
Sven
Re: Neue Regeln für das Fliegenfischen in Sachsen
Fliegenwickler hat geschrieben: Zitat: " Die Flugangel gilt als Friedfischangel, wenn sie mit einer Trockenfliege oder Nymphe mit
einschenkligem Haken bis Größe 8 versehen ist.
Daagestiet tusame,
da kann man mal sehen welcher Sachverstand bei den Verantwortlichen herrscht.

- Achim Stahl
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Re: Neue Regeln für das Fliegenfischen in Sachsen
Moin,
ich denke auch: "Viel Lärm um nichts!"
Ist natürlich eine typische Bürokratenposse - inkompetent, unausgegoren und überflüssig. Aber das würde mich beim Angeln nicht im Geringsten stören.
Niemand hat festgelegt, was eine Nymphe oder eine Trockenfliege genau ist. Also fische ich im Zweifelsfall mit einer Gurgler Trockenfliege, einer Black-Zulu-Nymphe oder einer Libellennymphe, die zufällig sehr einem Wooly Bugger ähnelt. Und für meine Karpfen habe ich nicht die geringsten Probleme, die passende "Nymphe" zu finden.
Viele Grüße!
Achim
ich denke auch: "Viel Lärm um nichts!"
Ist natürlich eine typische Bürokratenposse - inkompetent, unausgegoren und überflüssig. Aber das würde mich beim Angeln nicht im Geringsten stören.
Niemand hat festgelegt, was eine Nymphe oder eine Trockenfliege genau ist. Also fische ich im Zweifelsfall mit einer Gurgler Trockenfliege, einer Black-Zulu-Nymphe oder einer Libellennymphe, die zufällig sehr einem Wooly Bugger ähnelt. Und für meine Karpfen habe ich nicht die geringsten Probleme, die passende "Nymphe" zu finden.
Viele Grüße!
Achim
Früher war mehr Lametta!
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- Beiträge: 40
- Registriert: 27.11.2006, 01:17
Re: Neue Regeln für das Fliegenfischen in Sachsen
Hallo Andreas, Hallo Achim,
vielen Dank für Eure Beiträge ! Ich denke das geht in die richtige Richtung !
Viele Grüße aus Sachsen
Der Fliegenwickler
vielen Dank für Eure Beiträge ! Ich denke das geht in die richtige Richtung !
Viele Grüße aus Sachsen
Der Fliegenwickler
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- Beiträge: 9
- Registriert: 15.11.2006, 22:33
- Wohnort: 99423 Weimar
- Hat sich bedankt: 2 Mal
Re: Neue Regeln für das Fliegenfischen in Sachsen
Fachliche Inkompetenz in Gesetzesform
Es verschlägt einem die Sprache beim Durchlesen der neuen Definition des Landesverbandes Sächsischer Angler e.V. zum Thema Flugangelköder und deren Einsatzes im Jahresverlauf, verfaßt von A.Schreier und J.Felix. Diese Veröffentlichung läßt für mich nur einen einzigen Schluß zu, daß diese Herren nicht wissen, was sie tun. Es zeugt von einer riesigen Portion fachlicher Inkompetenz, vom ersten bis zum letzten Wort.
Allein bei der Definierung des Flugangelköders und deren Hakengrößen überkommen mich ernsthafte Zweifel, daß sich diese Herren überhaupt mit der Materie Fliegenfischen in irgrndeiner Weise befaßt haben und erheben diesen Blödsinn sogleich in Gesetzesstatus im Rahmen der Gewässerordnung des LVSA. Zum einen definiert sich die Hakengröße aus dem Verhältnis von Schenkellänge zu Hakenbogen, zum anderen ist nicht ersichtlich, von wo aus die Größe 8 angegangen wird. Wenn, wie in diesem verändertem Passus der Gewässerordnung selbst Ei-Imitate in wörtlichem Zusammenhang mit Boilie-Ködern der Friedfischspezialisten gleichgesetzt werden, würde dies in letzter Konsequenz auch bedeuten, daß in allen Gewässern Sachsens zukünftig die ausgelegte Boiliemontage als Raubfischangel gilt und diese im genannten Schonzeitraum nicht eingesetzt werden darf ! Mich wundert in diesem Falle das laut hörbare Nichtaufschreien der Nicht-Fliegenfischer – als wenn es niemanden mehr interessieren würde.
Natürlich sind die Übergänge von einer zur anderen Ködergruppe im Bereich Fliegenfischen fließend. Es wird nur kein normaldenkender Fliegenfischer auf die Idee kommen, ein Fliegenmuster , gleich welcher Art, auf einen mehrschenkligen Haken zu binden und dies dann als Friedfischköder zu bezeichnen. Ebenso unsinnig die Behauptung, man würde eine Naßfliege, egal welcher Größe, durch die Anbietetechnik zum Raubfischköder qualifizieren. Es verbietet sich schon von allein, klare Imitationen von Wirbeltieren und Wirbellosen auf eine Schiene zu stellen. Doch ich wehre mich gegen die Vorstellung, eine klassische Naßfliege, wie z.B. die Märzbraune, allein durch die Führung bei unterschiedlichen Anbieteweisen als Raubfischköder zu definieren.
Keine Kritik ohne eigene Überlegungen und Vorschläge:
Wenn eine mögliche Problemzone entschärft werden soll, so wie hier der Bereich Lachsprogramm Elbe 2000, muß man mögliche Restriktionen auf diesen Bereich beschränken und nicht wie bereits geschehen, mit der Gießkanne das ganze Land beglücken – es sei denn, man führt noch anderes im Schilde. Soll heißen, Gewässerspezifika fachlich fundiert erarbeiten und zeitlich variabel halten.
Fliegenfischen als einen von mehreren Aspekten in die Gewässerbewirtschaftung vor allem der Fließwasser begreifen und einbinden.
Dringend die Ausbildung der Gewässerkontrolleure so zu gestalten, daß eine Diskriminierung bzw. Kriminalisierung aller Aktiven von vornherein ausgeschlossen ist.
Definierung der Flugangelköder bezogen auf ihre Gesamtlänge und nicht Hakengröße, Unterteilung der Imitate Wirbeltiere / Wirbellose . Damit Grauzonenvermeidung. Meine Forderung an die Autoren: gründlichstes Überarbeiten der Gewässerordnung und Beachtung von Ursache und Wirkung !!
Uns allen wünsche ich das Belassen der Kirche im Dorf sowie viele schöne Stunden ohne Gewissenskonflikte am Wasser in 2012, egal, wo wir zu Hause sind.
H.-J.Klein, Weimar
Es verschlägt einem die Sprache beim Durchlesen der neuen Definition des Landesverbandes Sächsischer Angler e.V. zum Thema Flugangelköder und deren Einsatzes im Jahresverlauf, verfaßt von A.Schreier und J.Felix. Diese Veröffentlichung läßt für mich nur einen einzigen Schluß zu, daß diese Herren nicht wissen, was sie tun. Es zeugt von einer riesigen Portion fachlicher Inkompetenz, vom ersten bis zum letzten Wort.
Allein bei der Definierung des Flugangelköders und deren Hakengrößen überkommen mich ernsthafte Zweifel, daß sich diese Herren überhaupt mit der Materie Fliegenfischen in irgrndeiner Weise befaßt haben und erheben diesen Blödsinn sogleich in Gesetzesstatus im Rahmen der Gewässerordnung des LVSA. Zum einen definiert sich die Hakengröße aus dem Verhältnis von Schenkellänge zu Hakenbogen, zum anderen ist nicht ersichtlich, von wo aus die Größe 8 angegangen wird. Wenn, wie in diesem verändertem Passus der Gewässerordnung selbst Ei-Imitate in wörtlichem Zusammenhang mit Boilie-Ködern der Friedfischspezialisten gleichgesetzt werden, würde dies in letzter Konsequenz auch bedeuten, daß in allen Gewässern Sachsens zukünftig die ausgelegte Boiliemontage als Raubfischangel gilt und diese im genannten Schonzeitraum nicht eingesetzt werden darf ! Mich wundert in diesem Falle das laut hörbare Nichtaufschreien der Nicht-Fliegenfischer – als wenn es niemanden mehr interessieren würde.
Natürlich sind die Übergänge von einer zur anderen Ködergruppe im Bereich Fliegenfischen fließend. Es wird nur kein normaldenkender Fliegenfischer auf die Idee kommen, ein Fliegenmuster , gleich welcher Art, auf einen mehrschenkligen Haken zu binden und dies dann als Friedfischköder zu bezeichnen. Ebenso unsinnig die Behauptung, man würde eine Naßfliege, egal welcher Größe, durch die Anbietetechnik zum Raubfischköder qualifizieren. Es verbietet sich schon von allein, klare Imitationen von Wirbeltieren und Wirbellosen auf eine Schiene zu stellen. Doch ich wehre mich gegen die Vorstellung, eine klassische Naßfliege, wie z.B. die Märzbraune, allein durch die Führung bei unterschiedlichen Anbieteweisen als Raubfischköder zu definieren.
Keine Kritik ohne eigene Überlegungen und Vorschläge:
Wenn eine mögliche Problemzone entschärft werden soll, so wie hier der Bereich Lachsprogramm Elbe 2000, muß man mögliche Restriktionen auf diesen Bereich beschränken und nicht wie bereits geschehen, mit der Gießkanne das ganze Land beglücken – es sei denn, man führt noch anderes im Schilde. Soll heißen, Gewässerspezifika fachlich fundiert erarbeiten und zeitlich variabel halten.
Fliegenfischen als einen von mehreren Aspekten in die Gewässerbewirtschaftung vor allem der Fließwasser begreifen und einbinden.
Dringend die Ausbildung der Gewässerkontrolleure so zu gestalten, daß eine Diskriminierung bzw. Kriminalisierung aller Aktiven von vornherein ausgeschlossen ist.
Definierung der Flugangelköder bezogen auf ihre Gesamtlänge und nicht Hakengröße, Unterteilung der Imitate Wirbeltiere / Wirbellose . Damit Grauzonenvermeidung. Meine Forderung an die Autoren: gründlichstes Überarbeiten der Gewässerordnung und Beachtung von Ursache und Wirkung !!
Uns allen wünsche ich das Belassen der Kirche im Dorf sowie viele schöne Stunden ohne Gewissenskonflikte am Wasser in 2012, egal, wo wir zu Hause sind.
H.-J.Klein, Weimar