Sinnlose Bestimmung?
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Re: Sinnlose Bestimmung?
Hallo Gebhard,
Du triffst es wieder (den Nagel auf den Kopf)! Leider werden die Gesetze von irgendwelchen Politikern (das sind meist irgendwelche parteiverliebte Rechtsanwälte) und nicht von Angelfischern und Fischereirechteinhaber gemacht.
Hier ist es Gang und Gäbe es möglichst allen Recht zu machen......ob das sinnvoll oder überhaupt praktikabel ist spielt dabei keinerlei Rolle. Hauptsache es schaut auf dem Papier gut aus!!!
Im Anschluss werden die Beschlüsse zähneknirschend von den "Vereinsvorständen" umgesetzt.........nur ja keinen Fehler machen, sonst pisst man mir als 1. Vorsitzender des "ASV Musterstadt" persönlich ans Bein.
liebe Grüsse
Detlef
Du triffst es wieder (den Nagel auf den Kopf)! Leider werden die Gesetze von irgendwelchen Politikern (das sind meist irgendwelche parteiverliebte Rechtsanwälte) und nicht von Angelfischern und Fischereirechteinhaber gemacht.
Hier ist es Gang und Gäbe es möglichst allen Recht zu machen......ob das sinnvoll oder überhaupt praktikabel ist spielt dabei keinerlei Rolle. Hauptsache es schaut auf dem Papier gut aus!!!
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Albert Schweitzer
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Re: Sinnlose Bestimmung?
Ich werde jetzt erst mal das Buch lesen.
Danke für den Link Siegfried.
Danke für den Link Siegfried.
Liebe Grüße,
Ben
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Re: Sinnlose Bestimmung?
Hallo Henki!
Die Gesetze sind durchaus in Ordnung, es geht um die Interpretation durch "Halbgebildete", die in ihrem Sinne etwas herauslesen, was nicht drinnen steht und es dann als gesetzlich verankert in die Welt hinausposaunen.
Aber es ist eben nicht möglich, Gesetze nach den eigenen Wünschen zu interpretieren.
tight loines
Gebhard
Die Gesetze sind durchaus in Ordnung, es geht um die Interpretation durch "Halbgebildete", die in ihrem Sinne etwas herauslesen, was nicht drinnen steht und es dann als gesetzlich verankert in die Welt hinausposaunen.
Aber es ist eben nicht möglich, Gesetze nach den eigenen Wünschen zu interpretieren.
tight loines
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Der immer auf Seiten der Fische steht!
- webwood
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Re: Sinnlose Bestimmung?
Jetzt mal halblang, liebe Leute
was ich schrieb, war eine Antwort auf Markus Treat.
Mir hier irgendwelche Intention zu unterstellen (so überhaupt geschehen) weise ich zurück.
Ich habe lediglich angemerkt, das "ALLE" gefangenen Fische zu entnehemen sind, wenn sie nicht durch Art, Schonzeit, Mindestmaß, Hegeziel etc. zu entnehmen sind. Ob das nun durch ein Gesetzt oder eine Verordnung geregelt ist, sei doch wohl periphär. Ich habe auf Markus Treat geantwortet, dass es eben nicht möglich ist, Gesetze /Verordnungen einfach durch Diskutieren oder ein Streichen gewisser Passagen in der Fischereierlaubnis mit dem Pächter individuell auszuhandeln. Nicht Mehr und Nicht weniger! Wenn z.B am Wörtsee der Hecht keine Schonzeit und kein Mindestmaß hat, oder wenn an der Ammer die Äsche ganzjährig geschont ist, so ist das eben so. In beiden Fällen halte ich die Bestimmung / Vorschrift / Gesetze ( das ist wohl Siegfriedes Fachgebiet) für sinnvoll. Wenn dem Gewässerinhaber/Pächter, Vorschriften gemacht werden (und seien sie auch vieleicht unsinnig) so kann man das nicht individuell aushandeln bzw. abändern. Dass mir schon der ein oder andere Fisch dummerweise abgekommen ist, obwohl er zu entnehmen sei, habe ich auch geschrieben. Wer suchen will, ich habe auch ein, zwei Rezepte zur Verwertung von Weißfischen hier eingestellt. Seid versichert, ich bin alt genug und ich kenne meine Gewässer auch gut genug um selbst entscheiden zu können, was ich entnehme und was ich (auch manchmal Gesetzeswidrig) release bzw. mir eben dummerweise abkommt.
Eines noch. Ich habe noch niemals einen Fisch aus dem Wasser gehoben, nur um in zu Fotografieren und in anschließend wieder schwimmen zu lassen. Releasen geht bei mir weit schneller!
TL
Thomas
was ich schrieb, war eine Antwort auf Markus Treat.
Mir hier irgendwelche Intention zu unterstellen (so überhaupt geschehen) weise ich zurück.
Ich habe lediglich angemerkt, das "ALLE" gefangenen Fische zu entnehemen sind, wenn sie nicht durch Art, Schonzeit, Mindestmaß, Hegeziel etc. zu entnehmen sind. Ob das nun durch ein Gesetzt oder eine Verordnung geregelt ist, sei doch wohl periphär. Ich habe auf Markus Treat geantwortet, dass es eben nicht möglich ist, Gesetze /Verordnungen einfach durch Diskutieren oder ein Streichen gewisser Passagen in der Fischereierlaubnis mit dem Pächter individuell auszuhandeln. Nicht Mehr und Nicht weniger! Wenn z.B am Wörtsee der Hecht keine Schonzeit und kein Mindestmaß hat, oder wenn an der Ammer die Äsche ganzjährig geschont ist, so ist das eben so. In beiden Fällen halte ich die Bestimmung / Vorschrift / Gesetze ( das ist wohl Siegfriedes Fachgebiet) für sinnvoll. Wenn dem Gewässerinhaber/Pächter, Vorschriften gemacht werden (und seien sie auch vieleicht unsinnig) so kann man das nicht individuell aushandeln bzw. abändern. Dass mir schon der ein oder andere Fisch dummerweise abgekommen ist, obwohl er zu entnehmen sei, habe ich auch geschrieben. Wer suchen will, ich habe auch ein, zwei Rezepte zur Verwertung von Weißfischen hier eingestellt. Seid versichert, ich bin alt genug und ich kenne meine Gewässer auch gut genug um selbst entscheiden zu können, was ich entnehme und was ich (auch manchmal Gesetzeswidrig) release bzw. mir eben dummerweise abkommt.
Eines noch. Ich habe noch niemals einen Fisch aus dem Wasser gehoben, nur um in zu Fotografieren und in anschließend wieder schwimmen zu lassen. Releasen geht bei mir weit schneller!
TL
Thomas
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Siegfried.
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Re: Sinnlose Bestimmung?
Hallo Thomas,webwood hat geschrieben:Jetzt mal halblang, liebe Leute
...In beiden Fällen halte ich die Bestimmung / Vorschrift / Gesetze ( das ist wohl Siegfriedes Fachgebiet) für sinnvoll. Wenn dem Gewässerinhaber/Pächter, Vorschriften gemacht werden (und seien sie auch vieleicht unsinnig) so kann man das nicht individuell aushandeln bzw. abändern. Dass mir schon der ein oder andere Fisch dummerweise abgekommen ist, obwohl er zu entnehmen sei, habe ich auch geschrieben.... Seid versichert, ich bin alt genug und ich kenne meine Gewässer auch gut genug um selbst entscheiden zu können, was ich entnehme und was ich (auch manchmal Gesetzeswidrig) release bzw. mir eben dummerweise abkommt.
TL
Thomas
wir können auch viertel lang machen und ich lass auch gerne mal fünfe gerade sein und mein Fachgebiet (es reichen beim Namen übrigens zwei e) sind nicht Gesetze sondern Biologie, ich muss mich nur leider ständig mit ihnen und den zugehörigen Vorschriften auseinander setzen.
Nochmal, was ich beweisen wollte und habe ist, dass nicht einmal die, ansonsten tatsächlich zu den schlechtesten in D zählenden bayerischen (sorry konnte ich mir nicht verkneifen) Gesetze und Verordnungen so schlecht sind, wie sie insbesondere von den Leuten gemacht werden, die sie nur allzugern für ihre unzeitgemäßen Vorstellungen von Angelei instrumentalisieren. Immer nach dem Motto, wir handeln ja nur so (gierig und dumm), weil das Gesetz es so befiehlt.
Da du diesen Leuten offensichtlich auch auf den Leim gekrochen bist und leider eben auch deren falsche Zitation und Argumentation übernommen hast, musste ich das halt an dir auslassen, ohne dich natürlich irgendwie persönlich angreifen zu wollen. Ganz im Gegenteil, wie ich dargestellt habe, hast du gerade nicht gesetzwidrig gehandelt auch wenn der prinzipiell entnehmbare Fisch nicht entkommen sondern von dir absichtlich zurück gesetzt worden ist. Eben weil du dein Gewässer kennst, bist du in dem Falle sogar gesetzlich verpflichtet (und hier ist die Reihenfolge von Gesetz und Verodnung von entscheidender Bedeutung), zu entscheiden, welche Fische entsprechend des Hegeziels entnommen werden (müssen), welche zurück gesetzt werden können (weil es dem Hegeziel egal ist) und welche zurück gesetzt werden müssen, weil es für das Hegeziel erforderlich ist.
Sorry, dass ich dir den Nervenkitzel, etwas Illegales zu tun, zerstören muss
Ob du allerdings mit der ausschließlichen Absicht C&R zu praktizieren ans Gewässer gehen darfst, ist noch ein anderes Feld. Und sogar das könnte man noch darauf ankommen lassen, wenn es für das Hegeziel erforderlich ist. Das führt für dieses Thema aber nicht weiter und würde nur verwirren, es näher zu beluchten.
Also von daher, alles wird gut, sogar in Bayern.
Glück auf und light lines
Siegfried
Fische sind zu schöne Geschöpfe um nur einmal bewundert zu werden
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Maggov
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Re: Sinnlose Bestimmung?
Hi Siegfried,
nachdem die von Dir verlinkte Diskussion von Leuten geführt wurde die das Buch nicht gelesen hatten habe ich mich dann rausgehalten. Ich schliesse mich Deinem Urteil an und finde auch dass Buch ist mehr als lesenswert.
Ob der Thread hier eine Themenverfehlung ist oder Du das Thema C&R zu sehr im Vordergrund siehst ist ebenfalls eine Diskussion wert, die jedoch dann das offtopic sicherstellt. Aus meiner Sicht geht es um die Fragestellung on Entnahmeregelungen (sei es Entnahme oder auch Zurücksetzen) als "Sinnlos" erklärt werden dürfen wenn man diese aus dem Kontext reißt oder ohne fehlende Hintergrundinfos interpretiert.
Was die Auslegung seitens der Lehrinstitute des Landesverbandes betrifft (der ja auch Gewässerwarte und Berufsfischer ausbildet) so spiegelt das nicht Deine Auslegung wider. Die Diskussionen laufen dann aber auch zwischen den extremen Gegenpoolen der "Spaßfischer"- und Berufsfischersicht.
Um etwas versöhnlich zu enden: Wenn man sich nur eine Lizenz holt und sich auch nicht schlau machen will was im und am Wasser vor sich geht dann wird es schwierig sich nach den Hegezielen zu richten. Wenn diese aber dediziert auf der Karte stehen....
LG
Markus
nachdem die von Dir verlinkte Diskussion von Leuten geführt wurde die das Buch nicht gelesen hatten habe ich mich dann rausgehalten. Ich schliesse mich Deinem Urteil an und finde auch dass Buch ist mehr als lesenswert.
Ob der Thread hier eine Themenverfehlung ist oder Du das Thema C&R zu sehr im Vordergrund siehst ist ebenfalls eine Diskussion wert, die jedoch dann das offtopic sicherstellt. Aus meiner Sicht geht es um die Fragestellung on Entnahmeregelungen (sei es Entnahme oder auch Zurücksetzen) als "Sinnlos" erklärt werden dürfen wenn man diese aus dem Kontext reißt oder ohne fehlende Hintergrundinfos interpretiert.
Was die Auslegung seitens der Lehrinstitute des Landesverbandes betrifft (der ja auch Gewässerwarte und Berufsfischer ausbildet) so spiegelt das nicht Deine Auslegung wider. Die Diskussionen laufen dann aber auch zwischen den extremen Gegenpoolen der "Spaßfischer"- und Berufsfischersicht.
Um etwas versöhnlich zu enden: Wenn man sich nur eine Lizenz holt und sich auch nicht schlau machen will was im und am Wasser vor sich geht dann wird es schwierig sich nach den Hegezielen zu richten. Wenn diese aber dediziert auf der Karte stehen....
LG
Markus
Reflection is a broad deep and quiet pool into which the stream of an angler's thought opens out from time to time.
A. A. Lucas in Fishing and Thinking, 1959
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Re: Sinnlose Bestimmung?
Neubrandenburger hat geschrieben: Nur Salmoniden .......... gibts sowieso nicht, alleine der olle Stichling treibt sich überall rum ...........
Rattensack hat geschrieben: Komm bitte mal in den Voralpen/Alpenraum, hier beherbergen steile Bäche nur Bachforellen, weniger steile zusätzlich Koppen, und erst deutlich stromab der ersten Äschen kommen die ersten Cypriniden dazu, in der Regel Aitel oder Gründling / Elritze.
Hallo Ben,
"der olle Stichling"
Und wird auch unter "Begleitarten" aufgeführt.
Nebenbei bemerkt, finde ich den Dreistachligen Stichling interessant. Allein schon wegen dieser wunderschönen Färbung während der Laichzeit bei den Männchen und dazu diese leuchtenden,
Interessant ist auch, dass die Flanken und der Schwanzstiel mit Knochenplatten bedeckt sind und auch das ja nach Anzahl der Knochenplatten drei Formen des D. Stichlings unterschieden werden. (Forma trachurus, forma semiarmatus, forma leiurus)
Ich hatte halt mal ein Aquarium.
Heutzutage wird die Forellenregion
Zitat:
Nach SCHMUTZ ET AL.
(2000) kommen in der unteren Forellenregion (Metarhithral) 7 Fischarten
und in der Äschenregion (Hyporhithral) 24 Fischarten vor.
Zitat:
Arten der Unteren Forellenregion der Dhünn (Großer
Talauenbach, ...)
Leitart: Bachforelle
Begleitarten: Äsche, Bachneunauge, Koppe, Elritze,
Schmerle (Schneider unwahrscheinlich).
Grundarten:Gründling, Dreistacheliger Stichling, Hasel,
Döbel
Meereswanderfische: Lachs, Aal, Flussneunauge, Meerforelle
Arten der Äschenregion der Dhünn (Hyporithral, Bild
nächste Seite unten):
Leitart: Äsche
Begleitarten: Bachforelle, Bachneunauge, Koppe, Elritze,
Schmerle(Schneider unwahrscheinlich), Barbe, Nase.
Grundarten:Gründling, Dreistacheliger Stichling, Hasel,
Döbel, Rotauge
Meereswanderfische: Lachs, Aal, Flussneunauge, Meerforelle,
Meerneunauge.
Arten der Barbenregion der Dhünn (Epipotamal, Bild
übernächste Seite rechts):
Leitart: Barbe
Begleitarten: Äsche, Bachforelle, Koppe, Schmerle,
Nase, Quappe, Ukelei, Hecht, Brassen, Bitterling, Moderlieschen,
Karausche, Schleie
LG
Christian
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Re: Sinnlose Bestimmung?
Hallo Markus,
Denn solchen Leuten sind meist jedwede Bestimmungen völlig egal und die Fischerei ist für sie ein reiner Spassfaktor ohne Verpflichtung oder Hintergrund.
Sich kritisch mit der Umwelt und den Hegezielen auseinander zu setzen und sich im Vorfeld über das zu befischende Gewässer zu erkundigen empfinde ich nicht nur als sehr löblich und tugendhaft, sondern im Grunde genommen als Pflicht.
Die Entscheidung zu treffen das ich an Gewässer X nicht fische,weil ich es von den Bedingungen her nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann zeigt erst wahre Größe - immerhin kann so etwas auch auf Kosten des "Fisch des Lebens" gehen!
Von den "Funfischern" wird häufig enorme Energie dafür verwendet Hotspots und fängige Fliegen akribisch zu recherchieren .....aber welches Gewässer die befischen und was hegemäßig sinnvoll ist, das ist denen völlig egal. Hauptsache der Korb ist voll mit "Edelfischen"! - Was für ein Ausdruck.......was ist an einer Forelle edel und an einem Döbel oder einer Barbe "unedel"? Ein Rapfen lässt 'ne kampffreudige Regenbogenforelle mitunter drilltechnisch im Regen stehen!
Ich merke noch einmal an: Die Gesetze (Fischereirecht und Tierschutz) bieten genug Freiraum, um im Rahmen der Angelfischerei verantwortungsvoll und sinnvoll zu handeln. Das gilt für jede Fischart und für jede Situation. ABER.....man sollte verantwortungsvoll abwägen was an diesem Tag - an diesem Gewässer sinnvoll ist oder wäre!
Ich würde an der Soca jedenfalls keine Bachforelle zurücksetzen, aber im Gegenzug auch keine Marmorata entnehmen!
Gruss
Detlef
Für mich gilt da eher: Wenn man sich nur eine Lizenz holt und sich auch nicht schlau machen will was im und am Wasser vor sich geht dann........-hat man da beileibe nicht wirklich was zu suchen!Wenn man sich nur eine Lizenz holt und sich auch nicht schlau machen will was im und am Wasser vor sich geht dann wird es schwierig sich nach den Hegezielen zu richten.
Denn solchen Leuten sind meist jedwede Bestimmungen völlig egal und die Fischerei ist für sie ein reiner Spassfaktor ohne Verpflichtung oder Hintergrund.
Sich kritisch mit der Umwelt und den Hegezielen auseinander zu setzen und sich im Vorfeld über das zu befischende Gewässer zu erkundigen empfinde ich nicht nur als sehr löblich und tugendhaft, sondern im Grunde genommen als Pflicht.
Die Entscheidung zu treffen das ich an Gewässer X nicht fische,weil ich es von den Bedingungen her nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann zeigt erst wahre Größe - immerhin kann so etwas auch auf Kosten des "Fisch des Lebens" gehen!
Von den "Funfischern" wird häufig enorme Energie dafür verwendet Hotspots und fängige Fliegen akribisch zu recherchieren .....aber welches Gewässer die befischen und was hegemäßig sinnvoll ist, das ist denen völlig egal. Hauptsache der Korb ist voll mit "Edelfischen"! - Was für ein Ausdruck.......was ist an einer Forelle edel und an einem Döbel oder einer Barbe "unedel"? Ein Rapfen lässt 'ne kampffreudige Regenbogenforelle mitunter drilltechnisch im Regen stehen!
Ich merke noch einmal an: Die Gesetze (Fischereirecht und Tierschutz) bieten genug Freiraum, um im Rahmen der Angelfischerei verantwortungsvoll und sinnvoll zu handeln. Das gilt für jede Fischart und für jede Situation. ABER.....man sollte verantwortungsvoll abwägen was an diesem Tag - an diesem Gewässer sinnvoll ist oder wäre!
Ich würde an der Soca jedenfalls keine Bachforelle zurücksetzen, aber im Gegenzug auch keine Marmorata entnehmen!
Gruss
Detlef
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Re: Sinnlose Bestimmung?
Hallo Christian,
Quatsch wird nicht davon besser, das man ihn zitieren kann. (soviel zu den Leitbildern Fische in NRW)
Mit dem Interesse für den kleinen Kerl und sein Verhalten hast du dagegen natürlich recht. Aber rate mal wo die bleiben, wenn sie im Aquarium nicht mehr ineressant sind.
Gruß
Siegfried
Quatsch wird nicht davon besser, das man ihn zitieren kann. (soviel zu den Leitbildern Fische in NRW)
Mit dem Interesse für den kleinen Kerl und sein Verhalten hast du dagegen natürlich recht. Aber rate mal wo die bleiben, wenn sie im Aquarium nicht mehr ineressant sind.
Gruß
Siegfried
Fische sind zu schöne Geschöpfe um nur einmal bewundert zu werden
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Re: Sinnlose Bestimmung?
Könntest du das etwas genauer formulieren Siegfried? Was meinst du denn konkret?Siegfried. hat geschrieben:Hallo Christian,
Quatsch wird nicht davon besser, das man ihn zitieren kann.
@ Christinan, ich wollte Clemens damit nur sagen das es einfach kein natürliches Gewässer gibt in dem es ausschließlich nur Forellen als die einzigen dort lebenden Fische gibt.
Ich finde den Stichling auch toll ...der olle war nur salopp gemeint für den Umstand das es ihn wirklich fast überall gibt, so als würde ich sagen uns olle Uwe, zum Beispiel.
Ich selber hatte auch 3 Stichlinge sowie eine menge anderer heimischer Fische unter anderem auch den äußerst interessanten Bitterling aber das spielt ja hier auch keine Rolle ....... bis auf den Punkt das ich sie nach einem Winter wieder zurück in ihr Gewässer gesetzt habe und nicht entsorgt habe.
Liebe Grüße,
Ben
Ben
Re: Sinnlose Bestimmung?
Hallo Ben,Neubrandenburger hat geschrieben: Was ist denn eure Meinung zu solch einer Bestimmung? Wirtschaftliche Begründungen kann ich nicht tolerieren, da sie nicht im Sinne eines Fligenfischers mit Herz und Seele stehen!
eben erst habe ich deinen Beitrag gesehen.
Das Thema beschäftigt mich auch, insbesondere da ich schon von der Regelung betroffen war. Was macht man, wenn man einen Döbel/Hecht/Barsch an einem Salmonidengewässer fängt? Hält man sich an die Bestimmung, dass der Fisch entnommen werden muss, obwohl man den Fisch keiner sinnvollen Verwertung zuführen kann/will? Oder riskiert man, dass man möglicherweise bei C&R auf frischer Tat ertappt wird und dann um die Angelerlaubnis bangen muss?
Ich finde die Diskussion schwierig und hätte gerne fundamentale Begründungen, ob die Bestimmung, sog. "Fremdfische" zurücksetzen zu müssen, gesetzlich, wissenschaftlich und tierethisch vertretbar ist.
Meine Meinung z.B. zu Döbeln oder auch Barschen geht schon in die Richtung, dass diese in bestimmten Gewässern regelrecht überhand nehmen und sukzessive andere Fischarten verdrängen. An einem Flussabschnitt der Lahn beispielsweise, den ich beangle, kann man kaum noch etwas anderes fangen. Salmoniden fängt man nur Besatzfische, es kommt trotz scheinbar guter Bedingungen keine Brut nach.
Das Thema begegnete mir konkret an einem Gewässer, an dem die Bestimmung laut Tageskarte wörtlich lautet:
Schwieriges Thema, vielen Dank für die Diskussion."Gefangene Fremdfischarten (Döbel, Rotauge, Hecht, Barsch usw.)dürfen auf keinen Fall wieder zurückgesetzt werden."
Viele Grüße
Mathias
- henkiboy
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Re: Sinnlose Bestimmung?
Hallo Mathias,
die von dir zitierte Regelung, das von dir zitierte Gebot ist rechtlich schon sehr zweifelhaft und zeugt von rechtlicher Stümperei, sofern es als alleinige Regelung für sich steht!
Haltbar (vor dem Gesetz) wäre lediglich eine solche oder ähnliche Regelung:
Gefangene Fremdfischarten (Döbel, Rotauge, Hecht, Barsch usw.) dürfen nicht wieder zurückgesetzt werden, sofern sie keiner behördlichen Schutzmaßnahme (Artenschutz) unterstehen, das Mindestmass erreicht haben und einer sinnvollen Verwendung zugeführt werden können!
Oder sehe ich das ethisch und politisch verkehrt?
Bei einer solchen (von dir geschilderten) Bestimmung würde theorethisch ja darum gebeten auch geschützte Fischarten zu entnehmen bzw. Fische unterhalb des Schonmaßes und innerhalb von Schonzeiten zu entnehmen, die man dort als (minderwertige) Fremdfische bezeichnet.
Das kann ich mir aber kaum vorstellen und so denke ich das es da zusätzliche Regeln gibt die so etwas recht spezifisch inkludieren bzw. ausschliessen.
liebe Grüsse
Detlef
die von dir zitierte Regelung, das von dir zitierte Gebot ist rechtlich schon sehr zweifelhaft und zeugt von rechtlicher Stümperei, sofern es als alleinige Regelung für sich steht!
Haltbar (vor dem Gesetz) wäre lediglich eine solche oder ähnliche Regelung:
Gefangene Fremdfischarten (Döbel, Rotauge, Hecht, Barsch usw.) dürfen nicht wieder zurückgesetzt werden, sofern sie keiner behördlichen Schutzmaßnahme (Artenschutz) unterstehen, das Mindestmass erreicht haben und einer sinnvollen Verwendung zugeführt werden können!
Oder sehe ich das ethisch und politisch verkehrt?
Bei einer solchen (von dir geschilderten) Bestimmung würde theorethisch ja darum gebeten auch geschützte Fischarten zu entnehmen bzw. Fische unterhalb des Schonmaßes und innerhalb von Schonzeiten zu entnehmen, die man dort als (minderwertige) Fremdfische bezeichnet.
Das kann ich mir aber kaum vorstellen und so denke ich das es da zusätzliche Regeln gibt die so etwas recht spezifisch inkludieren bzw. ausschliessen.
liebe Grüsse
Detlef
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Re: Sinnlose Bestimmung?
Hallo Ben, da hat der Clemens aber recht.Neubrandenburger hat geschrieben: @ Christinan, ich wollte Clemens damit nur sagen das es einfach kein natürliches Gewässer gibt in dem es ausschließlich nur Forellen als die einzigen dort lebenden Fische gibt. .
Wir haben z.B. Bergbäche im Mittelgebirge mit großem Gefälle, da schafft es nun mal nur die Bachforelle hoch zu hopsen
Das sind dann beispielsweise solche Bäche mit starken Gefälle …

LG
Christian
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Re: Sinnlose Bestimmung?
Hallo Mathias,Matze hat geschrieben: Meine Meinung z.B. zu Döbeln oder auch Barschen geht schon in die Richtung, dass diese in bestimmten Gewässern regelrecht überhand nehmen und sukzessive andere Fischarten verdrängen. An einem Flussabschnitt der Lahn beispielsweise, den ich beangle, kann man kaum noch etwas anderes fangen. Salmoniden fängt man nur Besatzfische, es kommt trotz scheinbar guter Bedingungen keine Brut nach.
genau dies ist außerhalb des Alpen-und Voralpenraum ein immerweiter zunehmendes Problem. Einer (!) der Hauptgründe ist das die Sohle in vielen Salmonidengewässern in den letzten Jahrzehnten Kolmatiert ist. Viele der Kieslaichplätze sind so verloren gegangen. Der Kies ist oft regelrecht verbacken durch und mit Feinsediment. Es gibt neben der Bachforelle weitere Zeigerarten die auf eine Kolmation der Gewässersohle hindeuten.
Zitat:
Wenn die „Umlagerungs-Dynamik“ des Lebensraums blockiert wird, etwa durch Randsteine am Ufer, verödet der Fluss, wird irgendwann zum beliebigen Wasserlauf.“
LG
Christian
Re: Sinnlose Bestimmung?
henkiboy hat geschrieben: Gefangene Fremdfischarten (Döbel, Rotauge, Hecht, Barsch usw.) dürfen nicht wieder zurückgesetzt werden, sofern sie keiner behördlichen Schutzmaßnahme (Artenschutz) unterstehen, das Mindestmass erreicht haben und einer sinnvollen Verwendung zugeführt werden können!
Oder sehe ich das ethisch und politisch verkehrt?
Detlef
Hi Detlev,
danke für die Antwort, die mir aus der Seele spricht.
Man muss dazu sagen, dass es in einem weiteren Passus in der Tageskarte heißt, dass Fische im Schonmaß mit äußerster Sorgfalt zurückgesetzt werden müssen.
Wenn das allerdings so schreiben würde, wie bei dir, würde der gewünscht Effekt vermutlich nicht eintreten. Die Fliegenfischer, die einen kleinen Döbel oder Barsch ohne Schonmaß und -zeit einer sinnvollen (?) Verwendung zuführen, dürften in einer absoluten Minderheit sein. Aber ich fände so eine Formulierung viel besser. Ich bin dort ja nur Gastangler, aber wenn ich in dem Verein wäre, würde ich mir mal Gedanken machen über die Formulierung der Tageskarten.
liebe Grüße
Mathias (danke fürs Richtigschreiben!)






