Hallo und guten Tag wünsche ich Euch.
Frank hat geschrieben:Diskussionen sind allemal produktiver als Provokationen.
Danke dafür Frank, das sehe ich genauso.
Es scheint mir so, dass einige Forumsteilnehmer (noch) nicht die Tragweite dieser C&R-Diskussion erfasst haben.
Ich möchte Euch ans Herz legen, dieses Interview einmal anzuhören.
Hier ein Interview von BissClips.tv mit dem
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Nun, es bleibt abzuwarten, ob und wie, andere Bundesländer folgen werden.
Wie ja auch in dem Interview klar gesagt wurde, steht über allem das Tierschutzgesetz,
kann man hier nachlesen
und ich sehe das als "gut und richtig" an.
Tierschutzgesetz, Erster Abschnitt, Grundsatz
§ 1: Zweck dieses Gesetzes ist es,
aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Tierschutzgesetz, Dritter Abschnitt, Töten von Tieren
§ 4 (1): Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung)
in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar,
nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.
Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig
oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen,
so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.
Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.