Moin,
Hawk hat geschrieben:Es ging darum das jemand (ich glaube aus Nord Nidersachsen) bei einem Forumspartner hier in Kiel anrief und nach eben dieser Fliegenfischerprüfung fragte da diese als Bedingung gefordert wurde um in einem Verein aufgenommen zu werden. Achim kann da sicher noch ein bisschen mehr zu sagen.
Ich hatte tatsächlich einen Kunden, der einem Verein in der Nordheide beitreten wollte und dafür eine Fliegenfischerprüfung vorweisen sollte. Meine Nachfrage beim Landesverband Niedersachsen sorgte dort zunächst für große Verwirrung. Dann erinnerte sich aber jemand daran, dass es da jemanden gab, der diese Prüfungen tatsächlich mal abgenommen hat. Diesen Herren rief ich an. Er bestätigte, dass er bis vor einigen Jahren die Fliegenfischerprüfungen nach den Vorgaben des VDSF abgenommen hatte. Er hielt sie auch für ein absolutes "Muss", denn schließlich ist auf dem Sportfischerpass des VDSF dafür ein Stempelfeld (die Spinnanglerprüfung hielt er auch für notwendig)... Ich muss aber erklären, dass der Herr schon
sehr alt zu sein schien...
Also rief ich beim VDSF an. Dort herrschte auch zunächst große Verwirrung. Dann erinnerte sich tatsächlich jemand an die Durchführungsbestimmungen der Fliegenfischerprüfung (
"Danach hat ja schon ewig niemand mehr gefragt, die stammt doch noch aus den Siebzigern!").
Kurz gesagt besteht die Prüfung aus dem Werfen auf einige spezielle Casting-Zielscheiben. Ab einer bestimmten Punktezahl hat man bestanden. Das war's. Die Prüfung darf angeblich jeder Sportwart in einem Angelverein durchführen.
Ich habe mich darauf hin direkt an den Angelverein gewendet und gefragt, was es mit der Prüfung auf sich hat. Mir wurde erklärt, sie wollen einfach einen Nachweis, dass das Mitglied mit der Fliegenrute umgehen kann, und es ginge in erster Linie darum, dass niemand beim Werfen verletzt wird... Eine Bestätigung von mir, dass das Mitglied in spe bei mir einen Fliegenfischerkurs gemacht hat, würde aber auch reichen...
Muss schließlich alles seine Ordnung haben!
Achim