Hallo,
ich gehe mal davon aus das Du mit Abwasser das Oberflächenwasser meinst, das bei Niederschlägen anfällt?
Alles andere wäre ja heftig.
In BW ist es so, dass dieses Wasser nicht mehr in die Kanalisation darf, sondern über einen "Puffer", ein Retentionsbecken zum Beispiel, dann in den Vorfluter, in diesem Fall dein Bächlein, geleitet wird.
Da wäre jetzt mein Ansatz ob das Bächlein mit der anfallenden Wassermenge überhaupt fertig wird oder ob dann eben bei jedem normalen Regen "Hochwasser" herscht, mit entsprechenden Folgen.
Vernässung der angrenzenden Wiesen ist da beispielsweise ein Thema bei dem die Landwirte wenig Spass verstehen.
Ebenso Querschnitte unter Brücken, falls vorhanden, wenn das nicht reicht wird es schnell teuer.
Hier sind normalerweise Berechnungen eines hundertjährigen Hochwassers die Grundlage, oft ist diese HQ 100 genannte Linie in den Gewässerkarten des LRA eingezeichnet.
Wenn der Bach nicht FFH-Gebiet ist, hast Du wenig Chancen über diese Schiene was zu erreichen, es sei denn Du findest einen Steinkrebs, eine prioritäre Art im Sinne der FFH-Richtlinie, dann sieht das besser aus.
Wir haben eine Broschüre über Arten und Lebensraumtypen der Richtlinie die der LUBW herausgibt, vielleicht gibts ja was ähnliches auch in Bayern, dann kannst Du dich da mal schlau machen welche Arten in Frage kommen.
Das Verschlechterungsverbot gilt nur für das FFH-Gebiet, hier müsste dann die erhöhte Wassermenge schädlich wirken, und das muss dann ein Gutachter amtlich korrekt feststellen.
Wichtig ist dann auch die Vorgehensweise, normalerweise kümmert sich ja das LRA, die untere Naturschutzbehörde um sowas.
Die dort in Lohn und Brot stehenden Personen sind jedoch oft "vorbelastet" und reagieren dann entsprechend.
Nächste Instanz ist das RP, auch da sind meiner Erfahrung nach erstmal Beamte am Werk die "ihre" Sache vorrangig im Blick haben und sehr viel Rücksicht auf politische Wünsche nehmen.
Dann das UM der Landesregierung, hier gibt es in BW eine so genannte Umweltmeldestelle, da kann man unter Umgehung der sonstigen Verfahrenswege direkt melden, wenn die Meldung dann entsprechende Substanz hat ist das der beste Weg.
Jedenfalls ist das meine Erfahrung in BW, aber wir haben ja auch einen grünen Präsi und ihr nicht.
Wir haben in einer ähnlichen Sache, es ging auch um Einleitungen, 3 Jahre und 4 große Aktenordner mit Schriftverkehr und Gutachten gebraucht, aber am Schluss waren wir erfolgreich.
Lass Dich nicht entmutigen und ganz wichtig, immer sachlich bleiben.
Wir hatten da mal einen Termin bei dem ein Vertreter des LRA im Beisein des RP-Vertreters wörtlich sagte: Bis hierher war schei...., aber jetzt wird alles besser.
Dem war nämlich nicht so, wir haben das anschließend in jedem Schreiben und bei jedem weiteren Treffen zitiert, der arme Mann wechselt heute noch die Straßenseite wenn ihm einer von uns entgegenkommt.
Ach ja, und die Öffentlichkeit ist auch ganz gut, falls Du einen Redakteur der örtlichen Zeitung kennst.....?
Gruß Michl
Die Beute ist unwesentlich, entscheidend ist nur das Gefühl.