Verfasst: 21.03.2008, 10:29
Moin zusammen,
Rob hat Recht, der blaue Schein ist kein "Bundesfischereischein" sondern ein Fischereischein, der von der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bei uns auf 5 Jahre verlängert wird. Weil ich damals überall mit diesem blauen Schein angeln konnte, deswegen haben wir ihn kurz Bundesfischereischein genannt.
Es gibt sehr viele länderspezifische Eigenheiten, so durfte ich damals mit meinem Jugendfischereischein in Rhl.-Pfalz an allen öffentlichen Gewässern selbstständig angeln. Mit 18 Jahren musste ich allerdings den blauen Schein machen. In Hessen ist das anders: Als Jungangler (mit Jugendfischereischein) darfst du an manchen Bereichen der Lahn nicht alleine angeln. Es muss immer jemand dabei sein, der den blauen Schein hat.
In NRW darfst du, wie gesagt, ab dem 14. Lebensjahr den blauen Fischereischein machen, ab 16 Jahren musst du ihn sogar zwingend erwerben, denn dann verliert der Jugendfischereischein seine Gültigkeit. Es kann aber weiterhin passieren, dass der blaue Schein in anderen Bundesländern nicht als Legitimation angesehen wird. Die Leute wollen auch den Nachweis über die bestandene Sportfischerprüfung sehen. Dafür hatten wir früher den bereits erwähnten Sportfischerprüfungs-Ausweis des VDSF. Der musste in Bayern an manchen Gewässern wirklich vorgelegt werden.
Beiseewai, ich erinnere mich, dass ich damals Freitags meine praktischen und theoretischen Führerscheinprüfungen ablegte und am folgenden Tag die Sportfischerprüfung anstand. Im Vergleich empfand ich die Sportfischerprüfung schwerer, bzw. ich habe dafür mehr getan. Es waren noch keine Multiple Choice-Fragen, sondern alle Fragen mussten schriftlich beantwortet werden. Gelernt hatte ich damals jeweils 60 Fragen zu jedem der fünf Fachgebiete.
Sicherlich gibt es bei den Prüfungsmodalitäten manches zu kritisieren, doch eine Orientierung an "Zielgruppen" halte ich für ebenso deplaziert.
@Jürgen:
Zu den verkürzten Prüfungen: In NRW habe ich manchmal gelesen, dass "Angelschulen" einen Kurzurlaub mit abschließender Prüfungsleistung anbieten. Ich weiß allerdings nicht, ob du mit erstem Wohnsitz Bayern schnell mal das Bundesland wechseln darfst, dort deine Sportfischerprüfung ablegst und die dann wieder zu Hause ausstellen lassen kannst. Das sind Verwaltungsfragen, in denen ich mich nicht auskenne. Ruf doch einfach mal bei einer Unteren Fischereibehörde an, die können doch Auskunft geben.
Gruß, Olaf
Rob hat Recht, der blaue Schein ist kein "Bundesfischereischein" sondern ein Fischereischein, der von der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bei uns auf 5 Jahre verlängert wird. Weil ich damals überall mit diesem blauen Schein angeln konnte, deswegen haben wir ihn kurz Bundesfischereischein genannt.
Es gibt sehr viele länderspezifische Eigenheiten, so durfte ich damals mit meinem Jugendfischereischein in Rhl.-Pfalz an allen öffentlichen Gewässern selbstständig angeln. Mit 18 Jahren musste ich allerdings den blauen Schein machen. In Hessen ist das anders: Als Jungangler (mit Jugendfischereischein) darfst du an manchen Bereichen der Lahn nicht alleine angeln. Es muss immer jemand dabei sein, der den blauen Schein hat.
In NRW darfst du, wie gesagt, ab dem 14. Lebensjahr den blauen Fischereischein machen, ab 16 Jahren musst du ihn sogar zwingend erwerben, denn dann verliert der Jugendfischereischein seine Gültigkeit. Es kann aber weiterhin passieren, dass der blaue Schein in anderen Bundesländern nicht als Legitimation angesehen wird. Die Leute wollen auch den Nachweis über die bestandene Sportfischerprüfung sehen. Dafür hatten wir früher den bereits erwähnten Sportfischerprüfungs-Ausweis des VDSF. Der musste in Bayern an manchen Gewässern wirklich vorgelegt werden.
Beiseewai, ich erinnere mich, dass ich damals Freitags meine praktischen und theoretischen Führerscheinprüfungen ablegte und am folgenden Tag die Sportfischerprüfung anstand. Im Vergleich empfand ich die Sportfischerprüfung schwerer, bzw. ich habe dafür mehr getan. Es waren noch keine Multiple Choice-Fragen, sondern alle Fragen mussten schriftlich beantwortet werden. Gelernt hatte ich damals jeweils 60 Fragen zu jedem der fünf Fachgebiete.
Sicherlich gibt es bei den Prüfungsmodalitäten manches zu kritisieren, doch eine Orientierung an "Zielgruppen" halte ich für ebenso deplaziert.
@Jürgen:
Zu den verkürzten Prüfungen: In NRW habe ich manchmal gelesen, dass "Angelschulen" einen Kurzurlaub mit abschließender Prüfungsleistung anbieten. Ich weiß allerdings nicht, ob du mit erstem Wohnsitz Bayern schnell mal das Bundesland wechseln darfst, dort deine Sportfischerprüfung ablegst und die dann wieder zu Hause ausstellen lassen kannst. Das sind Verwaltungsfragen, in denen ich mich nicht auskenne. Ruf doch einfach mal bei einer Unteren Fischereibehörde an, die können doch Auskunft geben.
Gruß, Olaf