Wo kann man eine verkürzte Angelprüfung durchführen?
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Jürgen Anacker
Wo kann man eine verkürzte Angelprüfung durchführen?
Hallo Kollegen,
als begeisterter Fliegenfischer habe ich meiner Freundin...unser super schönes Hobby näher gebracht...da die Dame noch über keine Angelprüfung verfügt...würde es mich interessieren wo man diese in einer „Kurzfassung“ durchführen könnte?
Ich dachte das es beim Jagdschein so eine Möglichkeit gibt...wo man in ein paar Wochen...die Prüfung zum Waidmann durchführen kann. Vielleicht gibt es ja auch bei der Angelprüfung ähnliches...in Deutschland.
Über eure Anregungen würde ich mich freuen…und wünsche schöne Stunden am Wasser und immer eine gut durchgebogenen Rute!!!
Gruss, Jürgen
als begeisterter Fliegenfischer habe ich meiner Freundin...unser super schönes Hobby näher gebracht...da die Dame noch über keine Angelprüfung verfügt...würde es mich interessieren wo man diese in einer „Kurzfassung“ durchführen könnte?
Ich dachte das es beim Jagdschein so eine Möglichkeit gibt...wo man in ein paar Wochen...die Prüfung zum Waidmann durchführen kann. Vielleicht gibt es ja auch bei der Angelprüfung ähnliches...in Deutschland.
Über eure Anregungen würde ich mich freuen…und wünsche schöne Stunden am Wasser und immer eine gut durchgebogenen Rute!!!
Gruss, Jürgen
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Jürgen Anacker
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Hallo Björn!
danke für die Info!!! Werde in diesen Bundesland auch suchen:-)
Bin jetzt auch schon einmal im Münchener Raum fündig geworden...das würde sich gut verbinden weil ich da Beruflich tätig bin...aber auch in meiner fränkischen Heimat...gibt es da vielleicht Möglichkeiten. Außerdem gibt es sicher in Ostdeutschland die eine oder andere Idee...wie ich jetzt schon über PN gelesen habe...das wäre wiederrum auch nicht soweit weg
Schöne Zeit
Jürgen
danke für die Info!!! Werde in diesen Bundesland auch suchen:-)
Bin jetzt auch schon einmal im Münchener Raum fündig geworden...das würde sich gut verbinden weil ich da Beruflich tätig bin...aber auch in meiner fränkischen Heimat...gibt es da vielleicht Möglichkeiten. Außerdem gibt es sicher in Ostdeutschland die eine oder andere Idee...wie ich jetzt schon über PN gelesen habe...das wäre wiederrum auch nicht soweit weg
Schöne Zeit
Jürgen
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Hallo Jürgen!
Langsam, langsam, Fischerei ist Ländersache! Du kannst nicht einfach da, wo es am schnellsten geht deine Fischereischeinprüfung machen und davon ausgehen, dass die bei dir zu Hause anerkannt wird.
Ich hab so zwischen den Zeilen gelesen, dass du aus Bayern kommst. Da wird dir wohl nur das komplette Hardcore-Programm mit Anwesenheitspflicht, Fische schlachten, ordnerweise Gesetzeskunde und Fischen wie Zope, Schrätzer, Streber, Zobel etc. bleiben.
Ich musste das in Bayern auch durchmachen, obwohl ich bereits seit über dreißig Jahren geprüfter Angler war. Aber ich hatte meine Fischereischeinprüfung 1977 in Baden Württemberg gemacht, und die wird, weil nicht staatlich, von den Bayern nicht anerkannt.
Und es geht auch nicht, dass du mit bayerischem Wohnsitz in ein anderes Bundesland gehst und dort die Prüfung ablegst. Angeblich wegen der regional unterschiedlichen Fischeregegebenheiten...
Viele Grüße!
Achim
Langsam, langsam, Fischerei ist Ländersache! Du kannst nicht einfach da, wo es am schnellsten geht deine Fischereischeinprüfung machen und davon ausgehen, dass die bei dir zu Hause anerkannt wird.
Ich hab so zwischen den Zeilen gelesen, dass du aus Bayern kommst. Da wird dir wohl nur das komplette Hardcore-Programm mit Anwesenheitspflicht, Fische schlachten, ordnerweise Gesetzeskunde und Fischen wie Zope, Schrätzer, Streber, Zobel etc. bleiben.
Ich musste das in Bayern auch durchmachen, obwohl ich bereits seit über dreißig Jahren geprüfter Angler war. Aber ich hatte meine Fischereischeinprüfung 1977 in Baden Württemberg gemacht, und die wird, weil nicht staatlich, von den Bayern nicht anerkannt.
Und es geht auch nicht, dass du mit bayerischem Wohnsitz in ein anderes Bundesland gehst und dort die Prüfung ablegst. Angeblich wegen der regional unterschiedlichen Fischeregegebenheiten...
Viele Grüße!
Achim
Früher war mehr Lametta!
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Maggov
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Hallo zusammen,
wisst Ihr was mich echt ankaast:
Jeder ausländische Besucher kann sich einen - wenn auch befristeten - Angelschein gegen ein Entgeld in der Gemeinde lösen. Wenn aber ein Neuling mal einen Versuch am Wasser starten will, so muss er zuerst in einen Kurs, dann in eine Prüfung und schließlich noch ordentlich Geld abdrücken bevor er ans Wasser darf.
Warum kann man nicht für Deutsche ebenfalls einen befristeten Schein anbieten der die Ausübung zusammen mit einem Fischereisscheininhaber erlaubt? Ähnlich wie der Jugendfischereischein.
Gerade für Berufstätige ist der Kurs problematisch. Nicht , dass man Zeit "opfern" muss (das finde ich abslout Ok) sondern, dass nicht unterjährig weitere Kurse angeboten werden und man auch nur einen Prüfungstermin hat. Kommt mir im Dezember/Januar etwas beruflich dazwischen darf ich ein Jahr warten. Das finde ich bedauerlich.
@Jürgen: Ich drücke Dir die Daumen, dass Ihr 2 nicht immer nach AT fahren müsst...
Viele Grüsse
Markus
wisst Ihr was mich echt ankaast:
Jeder ausländische Besucher kann sich einen - wenn auch befristeten - Angelschein gegen ein Entgeld in der Gemeinde lösen. Wenn aber ein Neuling mal einen Versuch am Wasser starten will, so muss er zuerst in einen Kurs, dann in eine Prüfung und schließlich noch ordentlich Geld abdrücken bevor er ans Wasser darf.
Warum kann man nicht für Deutsche ebenfalls einen befristeten Schein anbieten der die Ausübung zusammen mit einem Fischereisscheininhaber erlaubt? Ähnlich wie der Jugendfischereischein.
Gerade für Berufstätige ist der Kurs problematisch. Nicht , dass man Zeit "opfern" muss (das finde ich abslout Ok) sondern, dass nicht unterjährig weitere Kurse angeboten werden und man auch nur einen Prüfungstermin hat. Kommt mir im Dezember/Januar etwas beruflich dazwischen darf ich ein Jahr warten. Das finde ich bedauerlich.
@Jürgen: Ich drücke Dir die Daumen, dass Ihr 2 nicht immer nach AT fahren müsst...
Viele Grüsse
Markus
Zuletzt geändert von Maggov am 18.03.2008, 10:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Jürgen Anacker
Hallo Markus,
ich sehe das ein bissi ähnlich wie du (betreff Arbeitstätigkeit/Arbeitszeit usw.)!
Da ich oft in Skandinavin bin…erkenne ich halt wie einfach das ganze dort oben ist… zum fischen zu gehen. Und wenn ich jetzt mit meiner Herzdame an die Wiesent, Loisach oder wo auch immer ich eine Jahreskarte habe fischen gehen möchte…darf Sie offiziell…nur mein Kescherchen halten
So lernt Sie halt die praktischen Dinge vorab…und das theoretische Wissen…was wie ich finde sicher sehr nötig ist!!!... kommt dann hinter her. Schön wäre es halt…wenn man eine Kurzform eines Fischereikurses finden würde wo so eine Schulung möglich ist!
Mein Ansatz war nur der…das ich weis…das man den Jagdschein auch in anderen Bundesländern in einer sehr verkürzten Form durchführen kann…und dieser dann trotzdem in ganz Deutschland seine GÜLTIGKEIT hat.
Gruss, Jürgen
PS: Danke Achim für deine und auch die anderen Antworten per PN.
ich sehe das ein bissi ähnlich wie du (betreff Arbeitstätigkeit/Arbeitszeit usw.)!
Da ich oft in Skandinavin bin…erkenne ich halt wie einfach das ganze dort oben ist… zum fischen zu gehen. Und wenn ich jetzt mit meiner Herzdame an die Wiesent, Loisach oder wo auch immer ich eine Jahreskarte habe fischen gehen möchte…darf Sie offiziell…nur mein Kescherchen halten
Mein Ansatz war nur der…das ich weis…das man den Jagdschein auch in anderen Bundesländern in einer sehr verkürzten Form durchführen kann…und dieser dann trotzdem in ganz Deutschland seine GÜLTIGKEIT hat.
Gruss, Jürgen
PS: Danke Achim für deine und auch die anderen Antworten per PN.
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Olaf Kurth
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Hallo zusammen,
Achim hat es bereits erwähnt, jedes Bundesland hat sein eigenes Landesfischereigesetz, und nur das ist gültig in dem jeweiligen Landesteil. Als ich z.B. meinen Bundesfischereischein (blauer Schein) 1980 in Rheinland-Pfalz gemacht hatte, habe ich gleichzeitig den Sportfischerschein gemacht (grüner Schein). Damals hieß es, dass ich ohne den Sportfischerausweis z.B. in Bayern keine Angelberechtigung bekommen würde. Der Bundesfischereischein allein würde nicht reichen. Ich weiß allerdings nicht, ob das immer noch so ist.
Meine spanischen Freunde haben z.B. in Rheinland-Pfalz problemlos ihren befristeten (sechs Monate) Fischereischein bekommen. Sie mussten allerdings den spanischen Fischereischein als Prüfungs-Zertifikat vorlegen.
@Markus: Spätestens mit 16 Jahren verlangt z.B. das Landesfischereigesetz NRW, dass du eine staatliche Prüfung ablegst. Vorher hat natürlich noch der Jugendfischereischein Gültigkeit (den konnte ich erst mit 14 Jahren machen und war stolz wie Oskar).
Vergiss bitte nicht, dass der Bundesfischereischein dir das Recht gibt, dir wildlebende Wirbeltiere anzueignen, sie zu töten und sie sinnvoll zu verwerten. Dieses hohe Privileg hat den Anspruch, dass der Fischereiausübende die praktischen und rechtlichen Aspekte unseres Hobbys kennt und sie beachtet!
Gruß, Olaf
Achim hat es bereits erwähnt, jedes Bundesland hat sein eigenes Landesfischereigesetz, und nur das ist gültig in dem jeweiligen Landesteil. Als ich z.B. meinen Bundesfischereischein (blauer Schein) 1980 in Rheinland-Pfalz gemacht hatte, habe ich gleichzeitig den Sportfischerschein gemacht (grüner Schein). Damals hieß es, dass ich ohne den Sportfischerausweis z.B. in Bayern keine Angelberechtigung bekommen würde. Der Bundesfischereischein allein würde nicht reichen. Ich weiß allerdings nicht, ob das immer noch so ist.
Meine spanischen Freunde haben z.B. in Rheinland-Pfalz problemlos ihren befristeten (sechs Monate) Fischereischein bekommen. Sie mussten allerdings den spanischen Fischereischein als Prüfungs-Zertifikat vorlegen.
@Markus: Spätestens mit 16 Jahren verlangt z.B. das Landesfischereigesetz NRW, dass du eine staatliche Prüfung ablegst. Vorher hat natürlich noch der Jugendfischereischein Gültigkeit (den konnte ich erst mit 14 Jahren machen und war stolz wie Oskar).
Vergiss bitte nicht, dass der Bundesfischereischein dir das Recht gibt, dir wildlebende Wirbeltiere anzueignen, sie zu töten und sie sinnvoll zu verwerten. Dieses hohe Privileg hat den Anspruch, dass der Fischereiausübende die praktischen und rechtlichen Aspekte unseres Hobbys kennt und sie beachtet!
Gruß, Olaf
Und Gott sprach zu den Steinen im Fluss: "Wollt ihr Mitglieder der UNERSCHROCKENEN werden?" Und die Steine antworteten: "Nein Herr, dafür sind wir nicht hart genug."
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Maggov
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Hallo Olaf,
deshalb finde ich ja die Lösung bei dem Jugendfischereischein ganz gelungen.
Ist in Bayern genauso, dass man irgendwann auf den "normalen" Fischereischein umsteigen muss. Bei mir war die Altergrenze damals 18 wo man den Bundesfischereischein (ich habe nur einen Schein und der ist blau - keine Ahnung wie der korrekt heißt) machen musste und die Möglichkeit zum Umsteigen war ab 16 gegeben. Der Vorteil lag auf der Hand - man konnte alleine Fischen gehen - und deshalb habe ich meinen auch mit 16 gemacht. Für den Jugendfischereischein war damals lediglich ein Gang zum Amt erforderlich. Keine Prüfung oder so...
Ich kenne Leute die haben keinen Schein aber auch keine deutsche Staatsbürgerschaft und "mogeln" sich mit der befristeten Lösung schon länger durch. Hätte ich damals mit 16 nicht meinen Schein gemacht so stünde ich heute genau vor dem selben Problem wie Jürgens Freundin oder ein paar von meinen Bekannten. Und dies ist es was ich unfair finde. Kurse und Prüfungen sind gut und sinnvoll aber es muss ein Angebot geben, dass der Zielgruppe entspricht. In München gibt es eine Person die so gut wie alle Kurse macht. Er bietet den Kurs immer im gleichen Zeitfenster an und zu gleichen Konditionen. Leute die 10 Minuten zu spät zum Kurs kommen müssen betteln um Ihren Anwesenheitsstempel zu erhalten. Ob die Leute danach / davor zugehört haben ist wurscht. Du kannst den gleichen Kurs unter der Woche und am Sonntag (da ist ein Blockangebot) quasi wiederholen und bekommst 2 Einträge dafür. Hier wird wieder m.M. nach das System zweckentfremdet um Geld zu verdienen.
Die Konsequenz draus - für mich - ist, dass Leute mit Schein es wissen sollten es aber nicht leben und andere Leute ohne Schein mehr über Waidgerechtigkeit und Tiergerechtigkeit wissen und es auch leben.
Deshalb fände ich einen befristeten Schein der in Begleitung eines (voll)Fischereiberechtigten gültig ist auch für Erwachsene eine faire Lösung. So kann man Menschen an dieses Thema heranführen und sie haben die Möglichkeit durch ein, zwei Versuche hier im Inland zu testen ob dieses Hobby was für sie ist.
Alle schimpfen immer über Befischungsdruck und dass sich die Leute am Wasser falsch verhalten. Strengere Auflagen werden m.M. nach nicht genau die Leute vom Wasser abhalten, die sich falsch verhalten. Aber was sicher gestellt ist: Die Leute die eigentlich eh' wenig Freizeit haben - sei es aufgrund der Familie oder wg. der Arbeit - werden automatisch mit diesen Auflagen vom Wasser ferngehalten. Ob diese Personengruppe in der Lage ist sich der Verantwortung Ihres Handelns bewusst zu sein überlasse ich jedem selbst zu urteilen.
Viele Grüsse
Markus
deshalb finde ich ja die Lösung bei dem Jugendfischereischein ganz gelungen.
Ist in Bayern genauso, dass man irgendwann auf den "normalen" Fischereischein umsteigen muss. Bei mir war die Altergrenze damals 18 wo man den Bundesfischereischein (ich habe nur einen Schein und der ist blau - keine Ahnung wie der korrekt heißt) machen musste und die Möglichkeit zum Umsteigen war ab 16 gegeben. Der Vorteil lag auf der Hand - man konnte alleine Fischen gehen - und deshalb habe ich meinen auch mit 16 gemacht. Für den Jugendfischereischein war damals lediglich ein Gang zum Amt erforderlich. Keine Prüfung oder so...
Ich kenne Leute die haben keinen Schein aber auch keine deutsche Staatsbürgerschaft und "mogeln" sich mit der befristeten Lösung schon länger durch. Hätte ich damals mit 16 nicht meinen Schein gemacht so stünde ich heute genau vor dem selben Problem wie Jürgens Freundin oder ein paar von meinen Bekannten. Und dies ist es was ich unfair finde. Kurse und Prüfungen sind gut und sinnvoll aber es muss ein Angebot geben, dass der Zielgruppe entspricht. In München gibt es eine Person die so gut wie alle Kurse macht. Er bietet den Kurs immer im gleichen Zeitfenster an und zu gleichen Konditionen. Leute die 10 Minuten zu spät zum Kurs kommen müssen betteln um Ihren Anwesenheitsstempel zu erhalten. Ob die Leute danach / davor zugehört haben ist wurscht. Du kannst den gleichen Kurs unter der Woche und am Sonntag (da ist ein Blockangebot) quasi wiederholen und bekommst 2 Einträge dafür. Hier wird wieder m.M. nach das System zweckentfremdet um Geld zu verdienen.
Die Konsequenz draus - für mich - ist, dass Leute mit Schein es wissen sollten es aber nicht leben und andere Leute ohne Schein mehr über Waidgerechtigkeit und Tiergerechtigkeit wissen und es auch leben.
Deshalb fände ich einen befristeten Schein der in Begleitung eines (voll)Fischereiberechtigten gültig ist auch für Erwachsene eine faire Lösung. So kann man Menschen an dieses Thema heranführen und sie haben die Möglichkeit durch ein, zwei Versuche hier im Inland zu testen ob dieses Hobby was für sie ist.
Alle schimpfen immer über Befischungsdruck und dass sich die Leute am Wasser falsch verhalten. Strengere Auflagen werden m.M. nach nicht genau die Leute vom Wasser abhalten, die sich falsch verhalten. Aber was sicher gestellt ist: Die Leute die eigentlich eh' wenig Freizeit haben - sei es aufgrund der Familie oder wg. der Arbeit - werden automatisch mit diesen Auflagen vom Wasser ferngehalten. Ob diese Personengruppe in der Lage ist sich der Verantwortung Ihres Handelns bewusst zu sein überlasse ich jedem selbst zu urteilen.
Viele Grüsse
Markus
Hallo!
Nur so als Einwurf: IMHO gibt es keinen "Bundesfischereischein".
Fischereischeine sind Ländersache und werden vom jeweiligen Bundesland (Fischereibehörde -> Ordnungsämter) ausgegeben.
Da Fischereirecht Ländersache ist, kommt auch die Fischereiabgabe zunächst dem jeweiligen Bundesland zu. Die Modalitäten zur Erlangung des Fischereischeines sind länderspezifisch unterschiedlich. Jedoch werden von allen Bundesländer die Fischereischeine anderer Bundesländer anerkannt. Damit ist der Fischereischein bundesweit gültig.
Viele Grüße
Rob
Nur so als Einwurf: IMHO gibt es keinen "Bundesfischereischein".
Fischereischeine sind Ländersache und werden vom jeweiligen Bundesland (Fischereibehörde -> Ordnungsämter) ausgegeben.
Da Fischereirecht Ländersache ist, kommt auch die Fischereiabgabe zunächst dem jeweiligen Bundesland zu. Die Modalitäten zur Erlangung des Fischereischeines sind länderspezifisch unterschiedlich. Jedoch werden von allen Bundesländer die Fischereischeine anderer Bundesländer anerkannt. Damit ist der Fischereischein bundesweit gültig.
Viele Grüße
Rob
"In der Kürze liegt die Würze"
- gespliesste
- Beiträge: 1405
- Registriert: 02.01.2008, 23:49
- Wohnort: Berlin
- Hat sich bedankt: 56 Mal
- Danksagung erhalten: 266 Mal
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Maggov
- Moderator
- Beiträge: 5549
- Registriert: 28.09.2006, 14:21
- Wohnort: München
- Hat sich bedankt: 308 Mal
- Danksagung erhalten: 401 Mal
Hi Rob,
werde mal nachlesen was auf meinem Lappen draufsteht.
Wie gesagt ich habe nur einen Angelschein, der ist blau und wurde bisher überall akzeptiert.
Bezahlt habe ich dafür auf einem bayrischen Kreisverwaltungsreferat einen saftigen Batzen Geld (ich weiß leider nicht mehr ob das EUR oder DM waren, aber ein bis zwei schicke Jahreskarten in Bayern wären dafür drin gewesen). Behandelt wurde ich dabei wie der letzte Bittsteller und konnte mir den Komentar nicht verkneifen "Wissen's was mich richtig glücklich macht ist, dass ich bei diesem Preis nie wieder zu Ihnen kommen muss!" .... geheult habe ich dann draussen - man hat ja seinen Stolz
.
Mittlerweile habe ich viel darüber erfahren was mit dieser Abgabe finanziert wird und es tut nicht mehr ganz so weh.
Viele Grüsse
Markus
werde mal nachlesen was auf meinem Lappen draufsteht.
Wie gesagt ich habe nur einen Angelschein, der ist blau und wurde bisher überall akzeptiert.
Bezahlt habe ich dafür auf einem bayrischen Kreisverwaltungsreferat einen saftigen Batzen Geld (ich weiß leider nicht mehr ob das EUR oder DM waren, aber ein bis zwei schicke Jahreskarten in Bayern wären dafür drin gewesen). Behandelt wurde ich dabei wie der letzte Bittsteller und konnte mir den Komentar nicht verkneifen "Wissen's was mich richtig glücklich macht ist, dass ich bei diesem Preis nie wieder zu Ihnen kommen muss!" .... geheult habe ich dann draussen - man hat ja seinen Stolz
Mittlerweile habe ich viel darüber erfahren was mit dieser Abgabe finanziert wird und es tut nicht mehr ganz so weh.
Viele Grüsse
Markus
Hi Markus!
In Bayern gibt es den Fischereischein auf Lebenszeit?. Ich werde alle 10 Jahre zum Bittsteller und vor allem hab ich die Lauferei (aktuelles Foto machen lassen, 1.Mal aufs Amt - Antrag abgeben, 2.Mal aufs Amt - Abholen und Ablöhnen)... Du hast auch noch den Vorteil, dass der Betrag nicht mehr steigen kann.
...bayrischen Kreisverwaltungsreferat ... - in Thüringen machen das die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden. Manchmal wissen die Beamten / Angestellten aber von gar nichts bzw. können nicht rechnen (z.B. 10-Jahres-Fischereischein: gültig von Kalenderjahr 1997 bis 2007
???).
Gruß Rob
PS: Wenn ich könnte, hätte ich einen labenslang gültigen Fischereischein.
In Bayern gibt es den Fischereischein auf Lebenszeit?. Ich werde alle 10 Jahre zum Bittsteller und vor allem hab ich die Lauferei (aktuelles Foto machen lassen, 1.Mal aufs Amt - Antrag abgeben, 2.Mal aufs Amt - Abholen und Ablöhnen)... Du hast auch noch den Vorteil, dass der Betrag nicht mehr steigen kann.
...bayrischen Kreisverwaltungsreferat ... - in Thüringen machen das die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden. Manchmal wissen die Beamten / Angestellten aber von gar nichts bzw. können nicht rechnen (z.B. 10-Jahres-Fischereischein: gültig von Kalenderjahr 1997 bis 2007
Gruß Rob
PS: Wenn ich könnte, hätte ich einen labenslang gültigen Fischereischein.
"In der Kürze liegt die Würze"
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Christian S.
- Beiträge: 9
- Registriert: 02.02.2008, 20:56
Hallo Red Tag!
Ja, in Bayern kannst Du den "Fischereischein auf Lebenszeit" haben. Die Kosten dafür sind abgestuft, je nachdem wie alt Du zum Zeitpunkt des Antrags bist. Beispiel: Bist Du 22 Jahre oder jünger zahlst Du 300,00 EUR, bist Du zwischen 38 und 42 Jahre alt, zahlst Du "nur" noch 192,00 EUR. Ab 68 Jahre zahlst Du nix mehr, dann darfst Du umsonst fischen
Die genaue Tabelle müsste ich mal raussuchen, es gibt so ca 8-10 Abstufungen, je nach Alter.
Grüße
Christian
Ja, in Bayern kannst Du den "Fischereischein auf Lebenszeit" haben. Die Kosten dafür sind abgestuft, je nachdem wie alt Du zum Zeitpunkt des Antrags bist. Beispiel: Bist Du 22 Jahre oder jünger zahlst Du 300,00 EUR, bist Du zwischen 38 und 42 Jahre alt, zahlst Du "nur" noch 192,00 EUR. Ab 68 Jahre zahlst Du nix mehr, dann darfst Du umsonst fischen
Die genaue Tabelle müsste ich mal raussuchen, es gibt so ca 8-10 Abstufungen, je nach Alter.
Grüße
Christian






