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Re: Catch & Release: Lasst uns etwas ändern!

Verfasst: 30.11.2012, 01:18
von Chillipp
Hallo,

Hut ab Frank vor dieser Initiative. Auch ich muss das ganze erst mal sacken lassen, ein paar Gedanken aber schon vorweg: ein Widerhaken- und Drillingverbot erscheint mir auf den ersten Blick nicht durchsetzungsfähig. Zum einen weil das zentrale Argument der Bestandsschonung an der Realität vieler Vereinsgewässer vorbei geht. Hier gibt es oftmals keinen Bestand in diesem Sinne, statt dessen wird jährlich fangfähig besetzt.
Zum andern, und das scheint mir zentral, ist die Reichweite eines solchen Verbots sehr eingeschränkt, solange Catch&Release verboten ist. Der Vorteil eines entsprechenden Verbots bezöge sich also ausschließlich auf das Releasen untermaßiger Fische. Und ob das als Argument ausreichen würde...?

Ich frage mich an dieser Stelle ob es nicht sinnvoller ist, die Drillings- bzw. Widerhakenfrage den internen Vereinsreglements zu überlassen. Zumindest solange Catch&Release aus Tierschutzgründen verboten ist.

Was Schonmaße und (ganzjährige) Schonzeiten angeht sieht die Sache anders aus. Hier könnte ich mir spontan am ehesten vorstellen, etwas auf gesetzlicher Ebene bewirken zu können.

Viele Grüße,
Philipp

Re: Catch & Release: Lasst uns etwas ändern!

Verfasst: 30.11.2012, 01:24
von sebsonic
Hallo Frank,

bei uns ist das mehr oder weniger Realität. Aus der Gewässerordung des LAV Brandenburg:
4.5.1. Aneignen und Zurücksetzen gefangener Fische

Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen. Fische, die entnommen und verwertet werden sollen, sind unmittelbar nach dem Fang waidgerecht zu töten oder vorübergehend, längstens bis zum Ende des Fangtages, zu hältern. Fische, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, sind nach Möglichkeit nicht zu keschern oder anders als mit nassen Händen zu berühren. Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.
Ich persönlich kann mit dieser Regelung sehr gut leben, erlaubt sie mir doch im einzelnen Fall selbst zu entscheiden ob ich den Fisch entnehmen wil. Ein Entnahmegebot besteht nicht. Ich denke es gibt auch durchaus positive Beispiele und der LAVB ist ja nun auch kein kleiner Verband (67.000 Mitglieder, 14.500 ha Wasserfläche). Ich hoffe das bleibt auch nach der Fusion so, wenn sie denn mal kommt.

tl, cu seb

Re: Catch & Release: Lasst uns etwas ändern!

Verfasst: 30.11.2012, 09:57
von CPE
Liebe Leute,

Der angelnde Anwalt Elmar Weber hatte sich (relativ gelungen, wie ich finde) recht kompetent darüber in einer Fisch & Fang ausgelassen.

http://www.anglersfreund.de/disskusion_ ... 47029.html

Um den Artikel in der Fisch & Fang zusammenzufassen: Es ist legal, sich nach einem Fang für das Zurücksetzen zu entscheiden, wenn das nicht der Fisch war, den man haben wollte. Und den Willen darf man vorher nicht erkennbar machen.

Wenn in dieser Situation ein Polizist daherkommt und sagt: "Catch & Release! Straftat!", sagt man: "Oh, das war gerade eine Forelle, ich wollte aber eine Äsche haben!" Oder umgekehrt. Kein Verstoß gegen §1.

Gruß, Norbert

Re: Catch & Release: Lasst uns etwas ändern!

Verfasst: 30.11.2012, 11:16
von Achim Stahl
Hallo Frank,

im Prinzip bin ich zu 100% bei dir, aber


so viel ich weiß, gibt es nur ein Bundesland mit Entnahmepflicht, und das ist Bayern (schlimm genug!). In Schleswig-Holstein, wo ich zu Hause bin, zum Beispiel, ist nur das Angeln mit dem "von vornherein gefassten Vorsatz, jeden Fisch zurückzusetzen" verboten. So ein Vorsatz ist natürlich nie nachweisbar.

Auch ich bin bis vor Kurzem davon ausgegangen, dass wir hier im Forum relativ viele angel- und umweltpolitisch interessierte Mitglieder sind. Ich hatte deshalb in einem anderen Thread mit viel Resonanz gerechnet, als ich darauf hinwies, dass die designierte Präsidentin unseres zukünftigen gemeinsamen Dachverbands die Hardcore-Gentechnologielobbyistin Frau Dr. Hapach-Kassan werden soll (Da unser Dachverband ein anerkannter Naturschutzverband bleiben soll, ist das in meinen Augen ungefähr so, als würde man Putin zum Präsidenten von Amnesty International vorschlagen...). Das interessierte so gut wie niemanden.

Aus dieser ernüchternden Erfahrung heraus sehe ich für dein Vorhaben leider ziemlich schwarz.


Aber vielleicht gelingt es dir auch besser als mir, mal ein paar Leute zu motivieren.


Viele Grüße!


Achim

Re: Catch & Release: Lasst uns etwas ändern!

Verfasst: 30.11.2012, 13:12
von CPE
Hallo Achim,

SH geht dann ja schon sehr in die Richtung der vom genannten Anwalt skizzierten Lösung. Kann man daraus nicht so eine Art Verhaltenskodex entwickeln, der maximale anglerische Freiheit mit Gesetzeskonformität verbindet?

Gruß, Norbert

Re: Catch & Release: Lasst uns etwas ändern!

Verfasst: 30.11.2012, 13:31
von Rolf Renell
Frank,
Danke , guter und überlegenswerter Ansatz und here Absichten.
Ich denke wir werden immer über mind. zwei versch. Ebenen diskutieren dabei und aus meiner Erfahrung wird die Mehrheit der einzelnen Fischer immer in ihrer Situation am Wasser , beim Fang etc. und Umgang mit dem Fisch "ego - ideel" handeln.Wie auch anders.
Solange wir diese Gesetzesschauspielerei vorgegaukelt bekommen ist jeder gezwungen bei diesem dämlichen Schauspiel mitzuwirken (rein formel und gesetzestreu).Es sei denn derjenige ist in seinem Leben abgeklärt genug und mit ein paar Attributen versehen welche ihm ermöglichen , just in Situationen wo angemessener Handlungsbedarf besteht auch entsprechend zu handeln.Und da sind wir glaube ich in der Gesllschaft (allgemein) Weiten von entfernt.Ob am Fischwasser oder Freitags vorm Feiertag im Supermarkt - das ist das Leben , so siehts aus. Zivilisierte Menschen mit Bildungsniveau sind nicht mehr in der lage sich vernünftig zu artikulieren , geschweige denn Sozialkompetenz zu zeigen.Und so siehts auch zu einem grossen Teil in unserem Bereich aus.
Sowas stört mich gewaltig und daher bin ich in dem Thema nicht leichtgläubig - allerdings meinen Einsatz hättest du.Und Bewegung ist besser als Stagnation.
Der Knackpunkt im Gesetz ist doch die veraltete Regelung aus (ich glaube Ende der 20er Jahre) wonach die Regelung gilt : ...der gefangene Fisch muss/soll einer "sinnvollen Verwendung" zugeführt werden , was früher sicherlich dem Nahrungserwerb galt und heute sicherlich umbenannt werden könnte.In dem Zug könnte man andenken was denn eine "sinnfreie Verwendung" wäre (Trophy an der Wohnzimmerwand ?)oder wäre das sinnvoll? Für den Fänger berstimmt! , bzw. wer bestimmt was sinnvoll und sinnfrei ist!?
Demnach könnte man einen gefangenen Fisch zurücksetzen weil man keine Bratpfanne besitzt und es somit keinen Sinn macht?
In unserem Lande ist rechtlich alles erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist.

Beste Grüsse,
Rolf

Re: Catch & Release: Lasst uns etwas ändern!

Verfasst: 30.11.2012, 13:43
von Siegfried.
Hallo Frank,
vielen Dank für die überfällige und mutige Eröffnung des Zwirns. Ich bin ebenfalls zu 100% bei dir, habe nur 2 bestärkende Korrekturen/Ergänzungen.

1. Die Äsche ist sowohl in der Roten Liste Bund (RL 3 gefährdet) als auch in vielen Landeslisten, in NRW z.B. ebenfalls als RL 3, gefährdet geführt.

2. Verlangt nach meiner Kenntnis kein Landesfischereigesetz das Töten maßiger Fische. Wie schon mal in einem anderen Zwirn dargestellt, nicht einmal in Bayern!! , da steht wörtlich drin, dass ein Zurücksetzen maßiger Fische nur erlaubt ist, wenn es nicht den Hegezielen für das Gewässer widerspricht. Nach dieser Formulierung fällt es im Gegenteil schwer unverletzte und vitale Fische nicht zurückzusetzen. Die ganze fehleinschätzende (von einigen gern auch vorgeschobene) Praxis beruhrt auf Urteilen untergeordneter Gerichte, die das aus dem Tierschutzgesetz!! und nicht aus dem Fischereigesetz abgeleitet haben. Wie schon Bernd woanders dargestellt hat, ist das leider (auch wenn einige das nicht so sehen) aus Feigheit noch nie durchgefochten worden bis zu einer Präzedenzentscheidung (ich weiß, gibt es in D so wie im angelsächsischen Recht nicht, aber schon ähnlich) bei einem OLG oder sogar dem Bundesgerichtshof.

3. Ist die Annahme, dass Fische Leiden empfinden können als falsch, zumindest aber als äußerst umstritten anzusehen. Ich will hier nicht die ganze Diskussion vom Zaun brechen, aber weil das eine der philosophisch moralischen Grundlagen der Gegnerschaft ist, muss es angesprochen werden. Klar ist das Fische äußere Reize wahrnehmen und darauf reagieren, alles andere wäre ja auch tödlich. Bereits dass sie Schmerz im Sinne von uns Säugern empfinden können, ist dagegen äußerst unwahrscheinlich, da ihnen einerseits die Verarbeitungsregion im Gehirn fehlt und es andererseits evolutiv auch nicht sinnvoll ist. Wenn Lachse beim Knallen auf die Steine Schmerzen empfinden würden, wären sie schon lange ausgestorben. Fische können z.B. auch Temepraturunterschiede wahrnehmen und entsprechend reagieren. Kein Mensch würde jedoch behaupten, dass sie deswegen frieren! Was für uns Sinn macht, wäre für Fische äußerst blödsinnig, obwohl sie sehr wohl erfirieren können! Aus diesen Gründen wird ja nun in neuerer Zeit auch von entsprechender Seite viel mehr auf dem Zufügen allgemeinen Unwohlseins und Stress abgehoben, was aber ebenfalls ein rein menschliches Maßnehmen darstellt. Da könnte man den Fischen genauso unterstellen, dass sie zu Teilen Masochisten sind, denn warum sollten sonst einige auf die Idee kommen nach wenigen Minuten wieder auf den gleichen Köder zu beißen und sich den gleichen "Leiden" auszusetzen wie gerade eben. Mir ist das jedenfalls (für alle Bedenkenträger klargestellt natürlich unabsichtlich) schon des Öfteren passiert. Wenn er die postulierten "Leiden" empfinden kann, muss der Fisch auch "willens" und in der Lage sein, sie zukünftig zu vermeiden, sonst wäre das auch evolutiv völlig sinnlos. Da er sich dem dann aber "willentlich" sofort wieder aussetzt, muss er also entweder sehr dumm sein (was ja nicht geht, wenn er leiden kann) oder es als was anderes als Leiden empfunden haben, mithin also höchstwahrscheinlich masochistisch veranlagt sein, da er es erneut empfinden "möchte". (P.S. Der Knoten, den dieser Gedankengang einigen ins Gehirn macht ist durchaus beabsichtigt, er entspricht denVerrenkungen, die man sich für die Ableitung von Leiden bei Fischen machen muss).

Ich hoffe wie du dass es einen Konsens und Aktion in die richtige Richtung geben wird, bin aber nicht sehr optimistisch.

Glück Auf

Siegfried

Re: Catch & Release: Lasst uns etwas ändern!

Verfasst: 30.11.2012, 18:23
von Frank.
Siegfried. hat geschrieben:Ich hoffe wie du dass es einen Konsens und Aktion in die richtige Richtung geben wird, bin aber nicht sehr optimistisch.
Ja, das hoffe ich auch! Habt zunächst vielen Dank für die nachdenklichen und interessanten Beiträge, aus denen ich viel gelernt habe! Ich würde gerne noch mehr lesen. Vielleicht können wir dann ja wirklich ein kleines Resümee ziehen, mit dem sich etwas anfangen lässt - sei es vielleicht auch nur auf Verbands- und/oder Vereinsebene. Ich finde, dass hier schon einige wirklich richtungsweisende Dinge geschrieben worden sind und freue mich, dass die Diskussion so kompetent und sachlich geführt wird.

Euer Frank

Re: Catch & Release: Lasst uns etwas ändern!

Verfasst: 30.11.2012, 18:24
von FlySlave
Hallo zusammen,

schade, eigentlich ein sehr gute Idee, aber solange wir noch nicht einaml in der Lage sind, die
Gesetzeslage richtig darzustellen, sind wir auf verlorenem Posten.

Ich spare mir jetzt alle meine zu Recht so beliebten ironische Sprüche, aber so:
Das Ganze basiert auf dem Problem, dass eine wenn auch mit besten Absichten geschaffene Regelung - nämlich die Entnahmepflicht maßiger Fische - absurd ist.
geht es einfach nicht.

Danke insoweit an Siegfried.

Carsten

Re: Catch & Release: Lasst uns etwas ändern!

Verfasst: 30.11.2012, 19:49
von Frank.
Noch einmal Dank in die Runde! Wenn ich das alles jetzt korrekt verstanden habe, dann steht die juristische Voraussetzung, auf denen die in Vereinssatzungen festgelegte Entnahmepflicht basiert, auf einigermaßen wackeligen Füßen?
Dabei geht man davon aus, dass Bundes- über Landesgesetz geht. Insofern sei das Zurücksetzen eines Fisches ausschließlich dann erlaubt, wenn er innerhalb der Schonzeit gefangen, unter dem Mindestmaß liege oder einer geschützten Art angehöre. In jedem anderen Falle würden dem Tier sinnlos Leid zugefügt, was laut § 17 des Tierschutzgesetzes als Tierquälerei und Ordnungswidrigkeit einzustufen und insofern strafbar sei. Richtig? Die entsprechenden Satzungen würden somit also auf einer Rechtsauslegung bzw.- interpretation, aber nicht auf einer als allgemein als verbindlich einzustufenden gesetzlichen Grundlage beruhen?

Euer Frank

Re: Catch & Release: Lasst uns etwas ändern!

Verfasst: 30.11.2012, 20:26
von FlySlave
Lieber Frank,

bei uns gibt es vor Gericht immer nur Einzelfallentscheidungen und selbst wenn es ein Grundsatzurteil gibt,
entscheidet das Gericht, ob dieses Grundsatzurteil anzuwenden ist.

Es kann tatsächlich sein, dass ein Angler in Flensburg für einen Sachverhalt verknackt wird, für den ein Angler in
Oberammagau freigesprochen wird.

Ein schöner vernünftiger Grund zum Tiere quälen, ist immer das Geld verdienen. Ein Blick in die Landwirtschaft
oder in die Fischzucht (Weihnachtskarpfen) reicht. Es ist auch kein Problem, wenn Windräder zigtausende Zugvögel
schreddern oder Turbinen Fische bei lebendigem Leibe in Stücke häxeln.

Und dann mal ganz ehrlich: Wie blöde muss ein Angler sein, um wegen des Zurücksetzens eines Fisches
verurteilt zu werden? Der Fisch ist nämlich als Beweismittel gänzlich untauglich, weil wech ... war
eben eine Bestandsaufnahme, zu klein, zu falsch, zu hässlich, ein Biber oder wird als Kormoranfutter
benötigt ...

Diese Diskussion gibts doch nur unter Anglern in der Schonzeit. Wir sollten uns mal lieber um die
Wasserkraftwerke kümmern.

Carsten

Re: Catch & Release: Lasst uns etwas ändern!

Verfasst: 30.11.2012, 20:28
von der Johann
@Wolfgang =D> =D> =D> =D> =D> =D> =D> =D> =D> =D> =D> =D> =D> =D> =D>

Re: Catch & Release: Lasst uns etwas ändern!

Verfasst: 30.11.2012, 21:38
von sebastianLL
Hallo zusammen,

zuerst muss ich sagen, dass ich dieser Initiative durchaus positiv gegenüber stehe.

Was mich aber interessiert ist, ob es in Deutschland schon Bußgeld-, oder Gerichtsverfahren wegen eines zurückgesetzten Fisches gab.

Ach so, Widerhakenlos ist Ehrensache, wobei sich die Suche nach BL-Haken nicht immer leicht gestaltet. Aber das ist eine andere Geschichte....

Gruss,

Sebastian

Re: Catch & Release: Lasst uns etwas ändern!

Verfasst: 30.11.2012, 21:57
von Neubrandenburger
Auch interessante,

und weiter führende Informationen kann man hier finden

Und eine weitere Meinung ist dort zu lesen (scrollen zum C&R)

Re: Catch & Release: Lasst uns etwas ändern!

Verfasst: 30.11.2012, 22:35
von Robin/Johannisbach
Hallo!
Ich stehe voll hinter dieser Initiative!
Dazu erstmal zwei kleine Beispiele aus meinem Verein:
1.
Vor ein paar jahren hat ein passionierten Fliegenfischer, welcher wirklich Ahnung von Ökologie etc. hat (er pflegt seine eigene kleine Bachstrecke mit Erfolg)
bei der Jahreshauptversammlung vorgeschlagen eine Strecke des Johannisbaches, welche aufgrund von Wassertiefen um die 50 cm zum wurmbaden völlig ungeeignet ist für Naturköderangler zu sperren.
Der Vorschlag wurde jedoch von der konservativen Naturköderfraktion aus Prinzip schon abgeschmettert.
Zwei Tage später verließ er (auch aus Prinzip) den Verein.
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Deshalb denke ich, dass ein Wiederhaken und Drillingsverbot nicht durchsetzbar ist, da schon ein Naturköderverbot allein aus Prinzip abgelehnt wird.

2.
Immer wenn ich mir die Internetseite meines Vereins angucke klick ich die Fangmeldungen schnell wieder weg...
Es scheint bei uns Tradition zu sein, jede gefangene Forelle abzuschlagen!
Dies schmerzt mich besonders, da es Wildfische sind!
wer will, darf sich die Fotos gerne angucken:
http://www.sfv-bielefeld.de/
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Daraus schließe ich, dass meiner Auffassung nach durch Nichtwissen, welche Bedeutung ein großer Wildfisch für ein Gewässer hat en größerer ökologischer Schaden entsteht, als dadurch, dass man sich in eine Grauzone begibt, wenn man einen Fisch zurücksetzt.
Vieleicht liegt das auch daran, das den Anglern, welche die Fischereiprüfung machen in vielen Kursen und Fachliteratur sofort der Ablauf des Entnehmens eingetrichtert wird.


Daraus kann ich schließen, dass die Aufhebung der Grauzone beim Zurücksetzen nur ein Etappensieg sein darf, und es Zeit wird, dass auch der Rest der Anglerschaft lernt, wie man mit kippeligen Ökosystemen und gefährdeten Fischarten unzugehen hat.
Ausserdem sollten wir immer im Hinterkopf behalten, dass ein sauberer Bach oder fluss immer etwas besonderes bleiben wird!
Ein Freund sagte einmal: " wenn sie ein Loch buddeln, läuft das igrendwann mit Wasser voll, aber wenn sie einen Kilometerlangen Graben ausheben, können sie 100 Jahre warten und es fliesst immer noch kein Wasser."

In diesem Sinne Tight lines,
Robin