Hallo alle zusammen!
Kann mir jemand weiterhelfen?
ich fahre dieses Jahr wieder 2 wochen nach alaska zum Lachsfischen. Und natürlich soll auch das eine oder andere Filet mit nach deutschland kommen um zuhause auf dem Tisch zu landen!
Aber die EU hat da mal wieder neue richtlinien gegeben, was das Einbringen von Fisch betrifft. Die genauen Zahlen kenne ich nicht, allerdings weiß ich, dass man einen gewissen "freibetrag", ich glaube 1 kg, ohne kontrolle einführen darf, bei mehr braucht man einen Väterinär am Flughafen. Dann dürfen - glaube ich zumindest - 15 kg eingeführt werden. Letztes mal haben wir allerdings einen 200 pfund Hallibut gefangen, womit wir alleine dadurch schon drüber wären, ohne lachs.
Wird man erwischt, ohne einen Väterinär mehr einzuführen, muss man den fisch entsorgen und diese Entsorgung auch noch bezahlen. Als Begründung galt glaube ich, dass man das einführen von Krankheiten vermeiden will, meiner meinung nach totaler schwachsinn.
Kann mir jemand helfen ob man das risiko eingehen sollte ohne Väterinär durchzukommen, ich habe auch gehört, dass das vom Flughafen abhängt auf dem man landet, in unserem Fall wäre es Frankfurt.
greez Franz
Einfuhrbestimmungen in Eu?
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Raguel
Ja, ein Kilo dürfen privat eingeführt werden. Das gilt aber für alle tierischen Produkte.
Deine mitgeführte Wurststulle musst du also gleich mitberechnen. Die EU-Richtlinie hat mehr was mit Wettbewerbs- als mit veterinärmedizinischen Gründen zu tun.
Schau doch mal in deine Fischtheke, was so 100 Gramm Wildlachs kosten. Übrigens, dass man bei Zuwiderhandeln auch noch löhnen muss wundert mich nicht; dich etwa?
TL Raguel
Deine mitgeführte Wurststulle musst du also gleich mitberechnen. Die EU-Richtlinie hat mehr was mit Wettbewerbs- als mit veterinärmedizinischen Gründen zu tun.
Schau doch mal in deine Fischtheke, was so 100 Gramm Wildlachs kosten. Übrigens, dass man bei Zuwiderhandeln auch noch löhnen muss wundert mich nicht; dich etwa?
TL Raguel
- Harald aus LEV
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Hallo Franz,
in der Fisch u. Fang gab es dazu vor einiger Zeit einen Bericht. Am Besten mailst oder rufst Du dort mal an. Die helfen Dir bestimmt weiter.
Es gibt wohl auch die Möglichkeit, die Filets gegen Gebühr vor Ort abzugeben. Diese werde von allen Anglern gesammelt und am Ende des Jahres kommt ein Container mit allen gesammelten Filets kpl. verzollt eingeflogen und die Filets werden entsprechend vereteilt.
Gruß Harald
in der Fisch u. Fang gab es dazu vor einiger Zeit einen Bericht. Am Besten mailst oder rufst Du dort mal an. Die helfen Dir bestimmt weiter.
Es gibt wohl auch die Möglichkeit, die Filets gegen Gebühr vor Ort abzugeben. Diese werde von allen Anglern gesammelt und am Ende des Jahres kommt ein Container mit allen gesammelten Filets kpl. verzollt eingeflogen und die Filets werden entsprechend vereteilt.
Gruß Harald
Fliegenfischen - Der natürliche Weg
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stefan grau
..hat nichts mit wettbewerb zu tun, sondern mit konservierungsmittel die in der eu nicht erlaubt sind, zudem muss man bestätigen, dass die fische für den eigenverzehr sind und nicht in gaststätten etc. verzehrt werden - gilt auch für die weitergabe an freunde. 200 pfd. heilbutt wirst du wohl kaum alle selber essen
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Raguel
@stefan: bitte keine Ausschließlichkeit unterstellen (habe ich auch nicht geschrieben).
Wenn als Grund die Konservierungsstoffe genannt werden, dann bitte auch alle anderen Randbedingungen nennen.
Alle Infos findet ihr hier.
Ausserdem, so teuer ist das verzollen doch gar nicht und übrigens siehe auch Sonderregelungen für Norwegen und Island.
Wenn als Grund die Konservierungsstoffe genannt werden, dann bitte auch alle anderen Randbedingungen nennen.
Alle Infos findet ihr hier.
Ausserdem, so teuer ist das verzollen doch gar nicht und übrigens siehe auch Sonderregelungen für Norwegen und Island.
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stefan grau
@raquel; mein posting bezog sich auf;
>>Wird man erwischt, ohne einen Väterinär mehr einzuführen, muss man den fisch entsorgen und diese Entsorgung auch noch bezahlen. Als Begründung galt glaube ich, dass man das einführen von Krankheiten vermeiden will, meiner meinung nach totaler schwachsinn>>
schwachsinn ist das nicht, sondern hat mir lebensmittelsicherheit (und schlussendlich die des konsumenten des lachses) zu tun
unsere einfuhrbestimmungen 8schweiz) sind zwar nicht genau wie eure, aber nahezu und auch aufgrund der eu-richtline erschaffen worden;
http://www.bvet.admin.ch/einfuhr/00243/ 00247/00797/?lang=de&download=01353_de.pdf.
zur lebensmittelsicherheit hier eine interessante Info (wiederum schweiz);
http://www.lebensmittelkontrolle.ch/NEU_06NOV02/ ueber_uns/Publikationen/Jahresbericht%2001/Jahresbericht%2001.pdf
diese ziel speielle auf räucherlachs (also nicht tiefgefroerenen) und die oft missbäruchlichen konservierungsstoffe. der angler muiss dem zoll, resp. der behörde bestätigen, dass der lachs für den eigenverzehr eingeführt wird (denn dann wird er auf egenes risiko verzehrt und "gefährdet" nicht andere) und auch selbst gefangen wurde. zusätzlich muss man eine kopie der angelerlaubnis beifügen, ansonten gilt man als gewerbsmässiger importeur, für welchen andere bestimmungen gelten würden.
Im grossen & ganzen gilt Fisch als Fleisch, und eiunfuhr von solchem ist seit bse, ibr etc. überall schwierig geworden - auch wenn man fische nach kanada/usa einführen möchte, dann würde es sogar noch komplizierter, und dort sind es dann wirklich vorallem wettbewerbsrechtliche schranken.
gruss
Stefan
>>Wird man erwischt, ohne einen Väterinär mehr einzuführen, muss man den fisch entsorgen und diese Entsorgung auch noch bezahlen. Als Begründung galt glaube ich, dass man das einführen von Krankheiten vermeiden will, meiner meinung nach totaler schwachsinn>>
schwachsinn ist das nicht, sondern hat mir lebensmittelsicherheit (und schlussendlich die des konsumenten des lachses) zu tun
unsere einfuhrbestimmungen 8schweiz) sind zwar nicht genau wie eure, aber nahezu und auch aufgrund der eu-richtline erschaffen worden;
http://www.bvet.admin.ch/einfuhr/00243/ 00247/00797/?lang=de&download=01353_de.pdf.
zur lebensmittelsicherheit hier eine interessante Info (wiederum schweiz);
http://www.lebensmittelkontrolle.ch/NEU_06NOV02/ ueber_uns/Publikationen/Jahresbericht%2001/Jahresbericht%2001.pdf
diese ziel speielle auf räucherlachs (also nicht tiefgefroerenen) und die oft missbäruchlichen konservierungsstoffe. der angler muiss dem zoll, resp. der behörde bestätigen, dass der lachs für den eigenverzehr eingeführt wird (denn dann wird er auf egenes risiko verzehrt und "gefährdet" nicht andere) und auch selbst gefangen wurde. zusätzlich muss man eine kopie der angelerlaubnis beifügen, ansonten gilt man als gewerbsmässiger importeur, für welchen andere bestimmungen gelten würden.
Im grossen & ganzen gilt Fisch als Fleisch, und eiunfuhr von solchem ist seit bse, ibr etc. überall schwierig geworden - auch wenn man fische nach kanada/usa einführen möchte, dann würde es sogar noch komplizierter, und dort sind es dann wirklich vorallem wettbewerbsrechtliche schranken.
gruss
Stefan






