Folgender Fall, der so ähnlich passiert ist:
Ein Jagdbezirk beinhaltet eine Angelstrecke. Im Jagdbezirk findet gerade eine Treibjagd statt. Ein Fliegenfischer wird von den Jägern angesprochen, er möge sich doch entfernen. Begründung: Die Jäger hätten dort "Wegerecht", und er dürfe sich im Zeitraum der Treibjagd nicht dort aufhalten.
Meine Frage: Haben Jäger einen Rechtsanspruch, der ihnen erlaubt, Nichtjäger aus "ihrem" Territorium vertreiben zu dürfen? Konkurrieren gfls Uferbetretungsrecht und jägerliche Rechte?
TL
Dirk
Fischen in einem Jagdbezirk
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- Dirk Janßen
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Äschenjäger
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Hallo Dirk,
wenn ich das vom Angelscheinmachen noch richtig weis, dürfen sei das nicht, wenn deis kein Privatgrundstück ist.
Du bzw Person xy hat ja eine Karte, und hat diese auch bezahlt.
Ich hoffe ich habe nichts fallsches gesagt, und wenn, dann steinigt mich bitte nicht...
Gruß Marius
PS: Das beste wäre es wohl wenn Person xy den Gewässerwart fragen würde.
wenn ich das vom Angelscheinmachen noch richtig weis, dürfen sei das nicht, wenn deis kein Privatgrundstück ist.
Du bzw Person xy hat ja eine Karte, und hat diese auch bezahlt.
Ich hoffe ich habe nichts fallsches gesagt, und wenn, dann steinigt mich bitte nicht...
Gruß Marius
PS: Das beste wäre es wohl wenn Person xy den Gewässerwart fragen würde.
Wegerecht ??
Moin Diäk,
Wenn der Jäger nicht der Besitzer des Grund und Bodens oder der Verfügungsberechtigte darüber ist, sondern lediglich der Pächter eines Teilrechts, des Jagdausübungsrechtes, hat er dort auch niemand des Ortes zu verweisen.
Auf jeden Fall niemanden, der ebenfalls ein Teilrecht, nämlich das Fischereirecht dort ausübt.
Wüsste nicht, das das Jagdrecht über dem Fischereirecht steht !?
Die andere Frage ist, ob Ich Kontakt mit bleihaltigen Substanzen riskieren möchte, da solche ja bei einer Treibjagd vermehrt im Luftraum auftreten können.
Und in eine Wildschwein-Stampede würde ich auch nicht gern geraten...
Auch bei uns haben wir manchmal Begegnungen mit Jägern am Bach, die gerade mal abends gern ein Schweinchen schiessen möchten. Bisher haben wir uns immer gütlich geeinigt, bin dann halt in die andere Richtung den Bach entlang gelaufen. Im einem Gespräch klang aber auch durch, das Angler vom Jäger grundsätzlich als Störungsfaktor empfunden werden.
Wo Du entlang gelaufen bist, kreuzt halt für einige Stunden kein Wildschwein mehr Deine Fährte, so dass er seinen Ansitz dort für den Rest des abends vergessen kann. (Aussage eines Jägers)
Das mit dem "Wegerecht" halte ich wie gesagt für Quatsch, aber während einer Treibjagd hätte ich ohnehin wenig Lust, mich dort herumzutreiben. (herumtreiben zu lassen ?
)
Gruß, Andreas.
Wenn der Jäger nicht der Besitzer des Grund und Bodens oder der Verfügungsberechtigte darüber ist, sondern lediglich der Pächter eines Teilrechts, des Jagdausübungsrechtes, hat er dort auch niemand des Ortes zu verweisen.
Auf jeden Fall niemanden, der ebenfalls ein Teilrecht, nämlich das Fischereirecht dort ausübt.
Wüsste nicht, das das Jagdrecht über dem Fischereirecht steht !?
Die andere Frage ist, ob Ich Kontakt mit bleihaltigen Substanzen riskieren möchte, da solche ja bei einer Treibjagd vermehrt im Luftraum auftreten können.
Und in eine Wildschwein-Stampede würde ich auch nicht gern geraten...
Auch bei uns haben wir manchmal Begegnungen mit Jägern am Bach, die gerade mal abends gern ein Schweinchen schiessen möchten. Bisher haben wir uns immer gütlich geeinigt, bin dann halt in die andere Richtung den Bach entlang gelaufen. Im einem Gespräch klang aber auch durch, das Angler vom Jäger grundsätzlich als Störungsfaktor empfunden werden.
Wo Du entlang gelaufen bist, kreuzt halt für einige Stunden kein Wildschwein mehr Deine Fährte, so dass er seinen Ansitz dort für den Rest des abends vergessen kann. (Aussage eines Jägers)
Das mit dem "Wegerecht" halte ich wie gesagt für Quatsch, aber während einer Treibjagd hätte ich ohnehin wenig Lust, mich dort herumzutreiben. (herumtreiben zu lassen ?
Gruß, Andreas.
Zuletzt geändert von AndreasSH am 06.11.2005, 14:46, insgesamt 1-mal geändert.
Angeln wird nur von solchen Menschen als langweilig empfunden, die damit nichts anderes verbinden als Fische zu fangen...
-
Noellgen, H
Hallo Dirk,
rechtlich ist die Angelegenheit ziemlich klar. Die Jäger haben kein
Recht, einen legal fischenden Angler zu vertreiben.
Allerdings ist es auch wenig sinnvoll, bei einer Treibjagd im Wasser
zu stehen und sich der Gefahr durch abprallende Schrote auszusetzen.
Man sollte sich also arrangieren.
Das Verhältnis zwischen Jägern und Anglern ist häufig etwas
konfliktbehaftet.
Der Jäger schätzt es nicht besonders, wenn dort, wo er seit
Stunden ansitzt im letzten Dämmerlicht Fischer erscheinen.
Diese hingegen möchten doch nur den Abendsprung geniessen.
Der Fischer fühlt sich belästigt wenn die Jäger eine Treibjagd
abhalten, er hingegen in aller Ruhe seine Fliegenrute schwingen möchte.
Ohne etwas guten Willen beiderseits geht es nicht.
Tight lines
Heiner
rechtlich ist die Angelegenheit ziemlich klar. Die Jäger haben kein
Recht, einen legal fischenden Angler zu vertreiben.
Allerdings ist es auch wenig sinnvoll, bei einer Treibjagd im Wasser
zu stehen und sich der Gefahr durch abprallende Schrote auszusetzen.
Man sollte sich also arrangieren.
Das Verhältnis zwischen Jägern und Anglern ist häufig etwas
konfliktbehaftet.
Der Jäger schätzt es nicht besonders, wenn dort, wo er seit
Stunden ansitzt im letzten Dämmerlicht Fischer erscheinen.
Diese hingegen möchten doch nur den Abendsprung geniessen.
Der Fischer fühlt sich belästigt wenn die Jäger eine Treibjagd
abhalten, er hingegen in aller Ruhe seine Fliegenrute schwingen möchte.
Ohne etwas guten Willen beiderseits geht es nicht.
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Heiner
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