Verurteilung eines Fischwilderers!
http://www.suedwest-aktiv.de/region/swp ... 601d112044
L.G.
Hans
P.S.: Danke an das Anglerboard für die Info!
Gute Neuigkeiten
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- pehers
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www.soulfishing.eu
I still don't know why I fish or why other men fish, except that we like it and it makes us think and feel. (Roderick L. Haig-Brown, A River Never Sleeps)
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- pehers
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Trotzdem gutes Signal!
Die Spezialprävetive Wirkung einer reinen Geldstrafe ist nämlich eher endenwollend. Ein paar Stunden Freizeit opfern ist da viel bitterer und abschreckender! (wieviel Zeit, ist dann zweitrangig)
L.G.
Hans
Die Spezialprävetive Wirkung einer reinen Geldstrafe ist nämlich eher endenwollend. Ein paar Stunden Freizeit opfern ist da viel bitterer und abschreckender! (wieviel Zeit, ist dann zweitrangig)
L.G.
Hans
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Olaf Kurth
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Servus Hans,
bei uns ist Fischfrevel längst kein Kavalliersdelikt mehr; die Strafen sind saftig. Bspw. wurde ein Mann von einer Richterin unseres Landgerichts zu 70 Stunden gemeinnütziger Arbeit (unter Aufsicht) am Gewässer verurteilt. Der wird sich das jetzt zweimal überlegen........
Zwei andere Schwarzangler, die ich mit Hilfe einer Zivilstreife auf frischer Tat ertappt hatte, sind zu 750 bzw. 1050 Euro (30 Tagessätze á 35 Euro) verurteilt worden. Der letzte wegen Fischfrevel und Beleidigung. In der Verhandlung war übrigens auch eine Schulklasse anwesend. Denen sind fast die Augen rausgefallen, als sie von der enormen Fischbeute hörten: 1 Döbel!
Bei Verstößen am Wasser (unerlaubte Methoden, Mitnahme untermaßiger Fische, Überschreitung des Tageslimits) sind wir nicht zimperlich. Die Strafen gelten für Vereinsmitglieder/Gastangler gleichermaßen.
Gruß, Olaf
bei uns ist Fischfrevel längst kein Kavalliersdelikt mehr; die Strafen sind saftig. Bspw. wurde ein Mann von einer Richterin unseres Landgerichts zu 70 Stunden gemeinnütziger Arbeit (unter Aufsicht) am Gewässer verurteilt. Der wird sich das jetzt zweimal überlegen........
Zwei andere Schwarzangler, die ich mit Hilfe einer Zivilstreife auf frischer Tat ertappt hatte, sind zu 750 bzw. 1050 Euro (30 Tagessätze á 35 Euro) verurteilt worden. Der letzte wegen Fischfrevel und Beleidigung. In der Verhandlung war übrigens auch eine Schulklasse anwesend. Denen sind fast die Augen rausgefallen, als sie von der enormen Fischbeute hörten: 1 Döbel!
Bei Verstößen am Wasser (unerlaubte Methoden, Mitnahme untermaßiger Fische, Überschreitung des Tageslimits) sind wir nicht zimperlich. Die Strafen gelten für Vereinsmitglieder/Gastangler gleichermaßen.
Gruß, Olaf
Und Gott sprach zu den Steinen im Fluss: "Wollt ihr Mitglieder der UNERSCHROCKENEN werden?" Und die Steine antworteten: "Nein Herr, dafür sind wir nicht hart genug."
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Servus Olaf!
Das habe ich auch hier im Forum bisher anders erzählt bekommen, aber das scheint ein begrüßenswerter Trend zu sein!
Kannst Du mir eine GZ geben oder einen Tip, wo ich die Entscheidungen nachlesen kann. Mich würden vor allem ausführlichere Begründungen interessieren, da das für Privatbeteiligtenanschlüsse nicht schlecht ist (heisst bei Euch anders, Nebenklage, glaube ich).
L.G.
Hans
Das habe ich auch hier im Forum bisher anders erzählt bekommen, aber das scheint ein begrüßenswerter Trend zu sein!
Kannst Du mir eine GZ geben oder einen Tip, wo ich die Entscheidungen nachlesen kann. Mich würden vor allem ausführlichere Begründungen interessieren, da das für Privatbeteiligtenanschlüsse nicht schlecht ist (heisst bei Euch anders, Nebenklage, glaube ich).
L.G.
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