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Gute Neuigkeiten
Verfasst: 06.03.2008, 12:57
von pehers
Verurteilung eines Fischwilderers!
http://www.suedwest-aktiv.de/region/swp ... 601d112044
L.G.
Hans
P.S.: Danke an das Anglerboard für die Info!
Verfasst: 06.03.2008, 13:34
von brummer
Über die Anzahl der Stunden könnte man jetzt diskutieren,grundsätzlich gesehen aber eine gute Entscheidung.
Bei uns wäre noch ein Entzug des Erlaubnisscheines für 3 Monate dazugekommen.
Gruß
Rene
Verfasst: 06.03.2008, 13:52
von pehers
Trotzdem gutes Signal!
Die Spezialprävetive Wirkung einer reinen Geldstrafe ist nämlich eher endenwollend. Ein paar Stunden Freizeit opfern ist da viel bitterer und abschreckender! (wieviel Zeit, ist dann zweitrangig)
L.G.
Hans
Verfasst: 06.03.2008, 15:13
von brummer
Da geb ich dir Recht,eine Geldstrafe wäre vollkommen falsch,arbeiten bis die Schwarte kracht.Wenn es geht bei schönsten Angelwetter.
Gruß
Rene
Verfasst: 06.03.2008, 15:17
von pehers
Yep! Knackig formuliert!!!
L.G.
Hans
Verfasst: 06.03.2008, 18:50
von Olaf Kurth
Servus Hans,
bei uns ist Fischfrevel längst kein Kavalliersdelikt mehr; die Strafen sind saftig. Bspw. wurde ein Mann von einer Richterin unseres Landgerichts zu 70 Stunden gemeinnütziger Arbeit (unter Aufsicht) am Gewässer verurteilt. Der wird sich das jetzt zweimal überlegen........
Zwei andere Schwarzangler, die ich mit Hilfe einer Zivilstreife auf frischer Tat ertappt hatte, sind zu 750 bzw. 1050 Euro (30 Tagessätze á 35 Euro) verurteilt worden. Der letzte wegen Fischfrevel und Beleidigung. In der Verhandlung war übrigens auch eine Schulklasse anwesend. Denen sind fast die Augen rausgefallen, als sie von der enormen Fischbeute hörten: 1 Döbel!
Bei Verstößen am Wasser (unerlaubte Methoden, Mitnahme untermaßiger Fische, Überschreitung des Tageslimits) sind wir nicht zimperlich. Die Strafen gelten für Vereinsmitglieder/Gastangler gleichermaßen.
Gruß, Olaf
Verfasst: 07.03.2008, 08:24
von pehers
Servus Olaf!
Das habe ich auch hier im Forum bisher anders erzählt bekommen, aber das scheint ein begrüßenswerter Trend zu sein!
Kannst Du mir eine GZ geben oder einen Tip, wo ich die Entscheidungen nachlesen kann. Mich würden vor allem ausführlichere Begründungen interessieren, da das für Privatbeteiligtenanschlüsse nicht schlecht ist (heisst bei Euch anders, Nebenklage, glaube ich).
L.G.
Hans