Streamer an der Spinnrute!
Verfasst: 10.04.2015, 17:52
Liebe Fliegenfischer,
wie jedes Jahr wird bei uns die Saison am 1. April eröffnet. Auch dieses Jahr nahm ich mir ein paar Tage frei um den Forellen gleich am Saisonbeginn einen Besuch abzustatten.
Wiedermal traf ich einen guten Bekannten, der seit Jahrzehnten (ja so lange kennen wir uns) mit der Spinnrute den Forellen nachstellt. Allerdings verwendet er ausschließlich
schwere Streamer, die er auf Jigköpfe bindet. Seine Fangquote kann sich sehen lassen, vor allem was große bis kapitale Forellen betrifft.
Vom reinen Fliegenfischen konnte ich ihn noch nicht überzeugen, da er durch einen Unfall stark eingeschränkt ist. Selbst beim Spinnfischen sind für ihn nur Pendelwürfe möglich.
Unser Gewässer ist in reine Fliegenstrecken eingeteilt und genau das war der Anstoß zu einer Meinungsverschiedenheit mit einem anderen Fliegenfischer.
Dieser sagte ihm klar und deutlich, er dürfe mit der Spinnrute nicht in einer Fliegenstrecke fischen!
Damit hatte er sicher was die Satzung des LAV vorgibt Recht, allerdings verwendet mein Bekannter ausschließlich Flugangelköder.
Da es sein körperlicher Zustand nicht zulässt mit der Fliegenrute zu werfen, hätte ich keine Probleme mit ihm die Fliegenstrecke zu teilen.
Seine Fänge behandelt er vorschriftsmäßig und Wiederhakenlos fischt er schon seit sehr langer Zeit.
Nun meine Frage: Gibt es eine Ausnahmeregelung für körperlich Behinderte?
Da ich den älteren Herren schon wirklich lange kenne und auch schätze, wäre ich für Antworten dankbar.
Liebe Grüße,
Frank
wie jedes Jahr wird bei uns die Saison am 1. April eröffnet. Auch dieses Jahr nahm ich mir ein paar Tage frei um den Forellen gleich am Saisonbeginn einen Besuch abzustatten.
Wiedermal traf ich einen guten Bekannten, der seit Jahrzehnten (ja so lange kennen wir uns) mit der Spinnrute den Forellen nachstellt. Allerdings verwendet er ausschließlich
schwere Streamer, die er auf Jigköpfe bindet. Seine Fangquote kann sich sehen lassen, vor allem was große bis kapitale Forellen betrifft.
Vom reinen Fliegenfischen konnte ich ihn noch nicht überzeugen, da er durch einen Unfall stark eingeschränkt ist. Selbst beim Spinnfischen sind für ihn nur Pendelwürfe möglich.
Unser Gewässer ist in reine Fliegenstrecken eingeteilt und genau das war der Anstoß zu einer Meinungsverschiedenheit mit einem anderen Fliegenfischer.
Dieser sagte ihm klar und deutlich, er dürfe mit der Spinnrute nicht in einer Fliegenstrecke fischen!
Damit hatte er sicher was die Satzung des LAV vorgibt Recht, allerdings verwendet mein Bekannter ausschließlich Flugangelköder.
Da es sein körperlicher Zustand nicht zulässt mit der Fliegenrute zu werfen, hätte ich keine Probleme mit ihm die Fliegenstrecke zu teilen.
Seine Fänge behandelt er vorschriftsmäßig und Wiederhakenlos fischt er schon seit sehr langer Zeit.
Nun meine Frage: Gibt es eine Ausnahmeregelung für körperlich Behinderte?
Da ich den älteren Herren schon wirklich lange kenne und auch schätze, wäre ich für Antworten dankbar.
Liebe Grüße,
Frank