Rechtliche Frage

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Neubrandenburger
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Rechtliche Frage

Ungelesener Beitrag von Neubrandenburger »

Hallo Jungs,

ich habe mir mal das Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesfischereigesetz - LFischG M-V) Vom 13. April 2005 angesehen.

Und bin unter § 12 Verbote auf dies hier gestoßen:
(3) Das Aussetzen von Fischen zum Zwecke des Wiederfangens mit der Handangel ist nur zulässig, wenn eine artgerechte Haltung gewährleistet ist. Die oberste Fischereibehörde kann durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen einer artgerechten Haltung festlegen.

Ich gehe stark davon aus, das dieser Abschnitt, dafür bestimmt ist das Forellenteichbesitzer Forellen in ihre Teiche setzen dürfen.

Was mich daran wurmt ist, das ich mir nicht vorstellen kann das die oberste Fischereibehörde die (zumindest bei uns) viel zu kleinen und verschlammten ja sogar teilweise stinkenden Teiche die nur durch einen Lüfter mit Sauerstoff versorgt werden, einfach als artgerechte Haltung festlegt. Sie nennen sich -Die oberste Fischereibehörde- da gehe ich von großer Fachkompetenz aus.

Wieso tut sie dies? Muss man davon ausgehen das die Herren und Frauen dieser Behörde keinerlei Ahnung von dem bei uns vorwiegend ausgesetzten Salmoniden Regenbogenforelle haben (auch Saiblinge werden besetzt) oder gibt man da einfach wirtschaftlichen Interessen nach? Aber als artgerecht kann man das ja wohl beim besten Willen nicht absegnen.

Der selbe Satz taucht noch einmal unter Ordnungswidrigkeiten auf, aber ohne den von mir oben farblich abgesetzten Teil:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
entgegen § 12 Abs. 3 Satz 1 Fische zum Zwecke des Wiederfangens mit der Handangel aussetzt, ohne dass eine artgerechte Haltung gewährleistet ist


Dem zufolge handelt diese Behörde Ordnungswidrig! Aber die dürfen das ja :evil:

Ich werde den Punkt unter Ordungswidrigkeiten jedenfalls für mich nutzen in dem ich den Fisch den ich zum Zwecke des Wiederfangens mit der Handangel aussetze zu hundert Prozent in ein Gewässer zurücksetze das einer artgerechten Haltung entspricht, nämlich in das, in dessen ich diesen fing. :smt029

Das ganze Gesetz könnte man bei Interesse hier nachlesen.
Zuletzt geändert von Neubrandenburger am 04.04.2012, 21:54, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße,
Ben
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henkiboy
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Re: Rechtliche Frage

Ungelesener Beitrag von henkiboy »

Hallo Ben,
Ich gehe stark davon aus, das dieser Abschnitt, dafür bestimmt ist das Forellenteichbesitzer Forellen in ihre Teiche setzen dürfen.
Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Ich fürchte der Passus bezieht sich auf alle Besatzmaßnahmen an anglerisch genutzten Gewässern.

Gewerblich genutzte Angelparks unterliegen zudem oftmals auch gewissen Ausnahmeregelungen.
Hier in NRW ist es zum Beispiel offiziell nicht mehr erlaubt Regenbogenforellen zu besetzen. Früher hat mein ehemaliger Verein zu Saisonbeginn immer ein "Forellenangeln" am vereinseigenem Baggerloch durchgeführt. Inzwischen dürfen die da keine Regenbogenforellen mehr besetzen, da sie ja ein öffentliches Organ sind.
Die zahlreichen Fopuffs in der Nähe dürfen diese aber ungehemmt reinkippen, da sie ja "gewerblich" und "privat" sind.

Ich hoffe ich habe das jetzt absolut korrekt dargestellt, da es mir zumindest so vermittelt worden ist.

liebe Grüsse
Detlef
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Re: Rechtliche Frage

Ungelesener Beitrag von Olaf Kurth »

henkiboy hat geschrieben:Die zahlreichen Fopuffs in der Nähe dürfen diese aber ungehemmt reinkippen, da sie ja "gewerblich" und "privat" sind.

Hallo Detlef,

ist nicht ganz richtig, aber auch nicht ganz falsch: Wenn das Bezahlgewässer sich auf einem Privatgrunstück befindet und unter 0,5 ha Gewässergröße liegt, dann darf der Besitzer dort "tun und machen, was er will" (vereinfacht ausgedrückt).

Vor vielen, vielen Jahren warb z.B. der Inhaber einer solchen Anlage in unserer Gegend Anfang Dezember (mitten in der Schonzeit) mit der Fischerei auf große "Seeforellen" mit einer Anzeige in einer lokalen Zeitung. Der erboste Anruf unseres Kreisfischereiberaters in der Redaktion veranlasste mich zu recherchieren. Die Auskunft der obersten Fischereibehörde in Köln sagt genau das, was du oben lesen kannst. Es ist sogar so, dass sich offizielle Kontrolleure bei dem Betreiber der Anlage vorher anmelden müssen, denn er hat auf seinem Grund und Boden das Hausrecht.

Ich hatte - wie viele andere Kollegen - starke Bedenken, was diese Anlagen und die dortige Fischerei anbelangt. Mittlerweile hat sich meine Einstellung geändert, denn es gibt offenkundige Vorteile, die gerade Anfänger an einer gut geführten Anlage nutzen können.

Liebe Grüße,

Olaf

PS.: Liebe Grüße auch an deinen Angelfreund Werner B., mit dem ich wieder ein interessantes Gespräch an der Möhne führen konnte.
Und Gott sprach zu den Steinen im Fluss: "Wollt ihr Mitglieder der UNERSCHROCKENEN werden?" Und die Steine antworteten: "Nein Herr, dafür sind wir nicht hart genug."
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Neubrandenburger
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Re: Rechtliche Frage

Ungelesener Beitrag von Neubrandenburger »

Hallo Olaf,
Olaf Kurth hat geschrieben: Es ist sogar so, dass sich offizielle Kontrolleure bei dem Betreiber der Anlage vorher anmelden müssen, denn er hat auf seinem Grund und Boden das Hausrecht.
Ich finde hierzu:
§ 25 Aufgaben und Befugnisse der Fischereiaufseher

1. Grundstücke oder Grundstücksteile, auch wenn sie eingefriedet sind, zu betreten und Gewässer, soweit sie nicht besonders geschützt sind, auch mit Motorkraft zu befahren

dann taucht auf was du meinst:
(7) Bedienstete der Fischereibehörden können nach vorheriger Anmeldung und Mitteilung des Grundes während der gewöhnlichen Betriebs- und Arbeitszeiten fischereibetriebliche Einrichtungen besichtigen. Bei Gefahr im Verzug bedarf die Besichtigung keiner vorherigen Anmeldung oder Mitteilung.

Daraufhin frage ich mich was sich am Umstand der "artgerechten" Haltung ändern würde wenn die Herren Fischereiaufseher sich anmelden? Der Teich bleibt ungeeignet für Salmoniden! Und der von mir rot eingefärbte Teil bedeutet ja nix anderes als "Das müsst ihr aber geändert haben bis wir kommen! [-X "
Und was bedeutet für einen Fischereiaufseher Gefahr im Verzug? In dem Fall für Forellen, damit sollte geklärt sein das er diese Anlagen jederzeit und ohne Anmeldung betreten darf, denn es ist davon auszugehen das unter diesen Haltungsbedingungen sehr wohl das Leib und Leben der Forellen in Gefahr ist. Denn die Herren Eigner lassen nachts gerne mal die olle Sauerstoffpumpe aus um Strom zu sparen!

Ihr merkt mich plagt großer Unmut zu diesem Thema ... Fische in freier Wildbahn auszusetzen um sie eventuell mal fangen zu können finde ich ok, aber das einpferchen in kleine Teiche auf die alles losgelassen wird was sich "Angler" schimpft :kotz mich einfach an ............ und am allerschlimmsten ist die Willkür der Behörden :---)
Liebe Grüße,
Ben
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